Auf einen Blick
Als Mietnomaden gelten Personen, welche vorsätzlich einen Mietvertrag abschließen, ohne jemals die vereinbarte Miete zahlen zu wollen. Sie machen sich die Trägheit der Justiz in Deutschland zunutze, um kostenlos in der Wohnung zu verbleiben, bis nach langer Prozessdauer die Räumung erfolgt.
Haben sich Mietnomaden in Deiner Wohnung eingefunden, besteht das Ziel diese möglichst schnell loszuwerden. Denn neben den Mietschulden sind auch Schäden am Mietobjekt wahrscheinlich. Mietnomaden schaffen sich keinen langfristigen Wohlfühlort, sondern ziehen weiter, wenn die jetzige Bleibe abgewohnt erscheint.
Möchtest Du Mietnomaden loswerden, dann setze auf die nachstehenden Tipps. Wichtig ist, dass Du Dich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegst und nicht eigenmächtig handelst. Es mag zwar eine verlockende Vorstellung sein als Vermieter die Heizung abzuschalten oder das Schloss auszutauschen, doch machst Du Dich damit nur selbst angreifbar.
Nutze die nachstehenden legalen Methode, um die Mietnomaden zu entfernen. Das Vorgehen mag zwar länger dauern, als Dir lieb ist, aber Du machst Dich dabei nicht strafbar und verfolgst den legalen Weg.
Mietnomaden abmahnen bei versäumter Zahlung
Mieter und Vermieter gehen mit Abschluss des Mietvertrags verschiedene Verpflichtungen ein. Der Vermieter muss das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand überlassen, während Mieter die Mietzahlungen pünktlich zu leisten haben.
Mietnomaden verletzen bewusst Ihre Pflichten und hatten bereits bei der Unterschrift des Vertrages keine Absicht, die Zahlungen zu tätigen. Damit unterscheiden Sie sich von gewöhnlichen Mietern, welche in eine finanzielle Schieflage geraten und daher nur verspätet in der Lage sind, die Miete zu zahlen.
Fehlverhalten aufzeigen
Die Abmahnung ist das erste Mittel, um den Mietnomaden Ihr Versäumnis aufzuzeigen. Sie kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.
So erkennst Du Mietnomaden mit der ersten vereinbarten Mietzahlung. Zur festgelegten Frist geht keinerlei Zahlung ein. Auch die Kommunikation ist häufig erschwert und Mietnomaden reagieren auf keinerlei Kontaktaufnahmen.
Geht auch am fünften Werktag nach der Frist der Mietzahlung kein Geld ein, dürfen Vermieter eine Abmahnung aussprechen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie die Mieter auf Ihr Fehlverhalten hinweisen. Mit vorhergegangener Abmahnung[1] besteht später weniger das Risiko, dass die außerordentliche Kündigung anfechtbar ist.
Für eine einwandfreie Nachweisbarkeit ist die schriftliche Zustellung am sichersten. Die Abmahnung ist der erste Hinweis auf die Pflichtverletzung und dass die Mietzahlungen wie vereinbart zu erfolgen haben.
Fristlose Kündigung der Mietnomaden
Möchtest Du die Mietnomaden loswerden, hat der Gesetzgeber hierfür relativ zügig die Option einer fristlosen Kündigung eingeräumt. Diese dürfen Vermieter aussprechen, wenn die Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand sind.
Bei Mietnomaden ergibt sich daraus, dass die fristlose Kündigung bereits im dritten Monat nach Beginn des Mietverhältnisses auszusprechen ist. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie zwei Mietzahlungen versäumt und vom Gesetz her ist die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.
Fristlose Kündigung nach zwei versäumten Mietzahlungen
Befinden sich die Mietnomaden mindestens zwei Miethöhen im Rückstand, dürfen Vermieter ohne vorherige Warnung die fristlose Kündigung aussprechen. Danach verbleibt Ihnen noch eine Frist von zwei Wochen, um die Wohnung zu räumen. In der Regel lassen Mietnomaden jedoch die Frist verstreichen, ohne die Wohnung zu verlassen.
Als Begründung dient neben dem Mietrückstand auch der Zustand der Wohnung. Denn Vermieter fürchten berechtigterweise, dass der Haushalt verwahrlost und Schäden an der Bausubstanz auftreten. Hierbei handelt es sich zumeist um Schimmel, welcher aufgrund der hohen Feuchtigkeit und des unzureichenden Lüftungsverhaltens auftritt.
Die fristlose Kündigung stellt einen erheblichen Vorgang dar. Daher ist es angebracht, das Schreiben mit Zeugen einzuwerfen oder persönlich zu übergeben. Ohne Zeugen erweist sich das Einschreiben als sicherste Methode, um den Zugang der fristlosen Kündigung nachzuweisen.
Erhebung der Räumungsklage
Zu den Tricks der Mietnomaden gehört es, sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, um sich vor einer Räumung zu schützen. Sie nutzen hierbei die relativ mieterfreundliche Rechtslage in Deutschland aus.
Nach der fristlosen Kündigung verbleiben dem Mieter noch zwei Wochen, um die Wohnung zu räumen. Da Mietnomaden sich jedoch als wenig kooperativ erweisen, ist nicht davon auszugehen, dass Sie freiwillig aus der Wohnung ausziehen. Anders als vermutet darfst Du als Vermieter nach Verstreichen der Frist nicht einfach die Wohnung betreten oder die Mietnomaden eigenmächtig hinausbefördern.
In dieser Situation gilt es, die Nerven zu bewahren und den Rechtsweg zu bestreiten. Dieser besteht nach der Zustellung der fristlosen Kündigung und dem Verstreichen der zweiwöchigen Frist in der Räumungsklage. Diese ist beim Amtsgericht einzureichen[2].
Im besten Fall dauert die Räumungsklage nur wenige Wochen. Dann liegt ein vollstreckbarer Räumungstitel vor. Legt der Mietnomade allerdings Einspruch gegen die Klage ein und schöpft die Rechtsmittel aus, kann die Dauer der Räumungsklage bis zu mehr als einem Jahr betragen.
Dies ist abhängig von der Auslastung der Gerichte, die sich mit diesem Fall beschäftigen müssen. Läuft das Verfahren, dürfen die Mietnomaden weiterhin unbehelligt in der Wohnung leben, ohne dass der Vermieter weitere Handlungsmöglichkeiten besitzt.
Räumung der Mietnomaden
Ist das langwierigen Verfahren abgeschlossen, steht die Zwangsräumung im Raum. Hierbei sind zwei unterschiedliche Modelle zu unterscheiden.
Bei dieser Variante verschafft sich der Gerichtsvollzieher einen Zutritt zur Wohnung. Der Vermieter muss die zurückgelassenen Gegenstände einlagern und darf diese nicht nach eigenem Ermessen entsorgen. Es handelt sich weiterhin um das Eigentum der Mietnomaden, sodass der Vermieter damit pfleglich umgehen muss.
Diese Vorgehensweise sorgt für weitere Kosten auf Seiten des Vermieters. Denn die Gebühren für die Lagerung lassen sich kaum von den Mietnomaden eintreiben. Vermieter bleiben auf den Kosten sitzen, sodass die uneintreibbaren Forderungen steigen.
Probleme mit Mietnomaden sind keinesfalls erst in den letzten Jahren in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Bereits im Jahre 2013 hat der Gesetzgeber zumindest mit der Berliner Räumung[3] eine Erleichterung geschaffen.
Der Gerichtsvollzieher tauscht nur das Schloss aus und die vorhandenen Gegenstände dienen als Pfandrecht des Vermieters. Zahlt der Mietnomade die offenen Forderungen nicht, darf der Vermieter von Seinem Pfandrecht Gebrauch machen. Er verwertet die Gegenstände, was bedeutet, dass Er sie verkauft und der Erlös dem Schadensausgleich dient. Denn regelmäßig übersteigen die Forderungen die Kaution, sodass ein weiterer Schadensersatzanspruch besteht.
Diese Variante ist für den Vermieter wesentlich günstiger. Er muss die Möbel sowie sonstigen Gegenstände nicht einlagern und darf diese zur Deckung der Forderungen verkaufen.
Illegales Vorgehen vermeiden
Als Vermieter liegt es nahe, nicht tatenlos zusehen zu wollen, wie Mietnomaden das persönliche Eigentum zerstören. Dennoch ist es mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, das Wasser oder den Strom abzustellen, die Schlösser auszutauschen oder ohne Erlaubnis die Wohnung zu betreten.
Im rechtlichen Rahmen bewegen
Vermieter dürfen das Unrecht der Mietnomaden nicht mit eigenem Unrecht vergelten. Der Strafprozess könnte mit einer hohen Geldbuße einhergehen, sodass am Ende eine Vorstrafe sowie weitere Kosten im Buche stehen.
Diese Taten könnte eine strafrechtliche Relevanz besitzen. So kommt etwa der Hausfriedensbruch infrage, welcher auch beim Betreten der eigenen Wohnungen greift. Denn ohne Erlaubnis dürfte der Vermieter nicht einmal einen Zweitschlüssel besitzen.
Das Unrecht des Mietnomaden rechtfertigt nicht die strafbare Handlung des Vermieters. Er müsste sich dafür vor Gericht verantworten und erhält wahrscheinlich eine Geldstrafe.
Zudem ist Schadenersatz zu leisten, wenn die Schlösser ausgetauscht wurden. So dürfte der Mietnomade Seinerseits wiederum auf Kosten des Vermieters neue Schlösser anbringen.
Schäden durch Mietnomaden vorbeugen
Die Wahrscheinlichkeit, an Mietnomaden zu geraten, ist in Deutschland zum Glück gering. Doch bereits eine falsche Entscheidung bei der Vergabe der Wohnung könnte mit Schäden im fünfstelligen Bereich einhergehen.
Vermieter sollten die nachstehenden Punkte beachten, um die Wohnung nicht an Mietnomaden zu vergeben. So ist die Chance größer, dass ausschließlich zuverlässige Mieter den Zuschlag für die Wohnung erhalten.
Im ersten Schritt müssen Vermieter die Kreditwürdigkeit der Interessenten prüfen. Hierzu dienen die großen Auskunfteien, wie die SCHUFA als erste Anlaufstelle. Dort sind sämtliche Daten über die Zahlungsverlässlichkeit gebündelt. Sind keinerlei negative Einträge vorhanden und ist die Bewertung ausreichend hoch, sind dies positive Zeichen.
Vermieter sollten sich auch die Mühe machen, die Historie der Mietverhältnisse zu untersuchen. Sind in der Vergangenheit keine Mietschulden in Erscheinung getreten, ist dies beim neuen Mietvertrag ebenfalls unwahrscheinlich. Hierzu genügen ein Anruf beim ehemaligen Vermieter sowie die Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Eine zentrale Liste für Mietnomaden besteht in Deutschland nicht, sodass Vermieter hier selbst tätig werden müssen.
Um jeglichem Risiko zuvorzukommen, ist der Abschluss einer Mietnomadenversicherung möglich. Diese greift im Schadensfall, wenn sich Mietnomaden in der Wohnung eingefunden haben. Insbesondere bei häufigeren Mieterwechseln ist der Abschluss dieser Versicherung sinnvoll.
Mietnomaden schnellstmöglich aus der Wohnung entfernen
Anders als erhofft, gibt es keine besonderen Tricks oder Kniffe, um Mietnomaden zügiger aus der Wohnung zu entfernen. Es steht lediglich der Rechtsweg der Räumungsklage offen, um die Zwangsräumung einzuleiten.
Befinden sich Mietnomaden in der Wohnung, müssen Vermieter umgehend reagieren und dürfen sich nicht vertrösten lassen. Schnellstmöglich müssen Sie die Abmahnung sowie fristlose Kündigung aussprechen und danach die Räumungsklage einleiten. Nur auf diese Weise lässt sich das Problem endgültig und ohne längeren Rechtsstreit lösen.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
Das Leben als Vermieter – Bist Du dafür geschaffen?
Mietnomaden – Erkennen, Schutz & Kosten
Darf der Hund im Gemeinschaftsgarten urinieren? – Vorschriften & Gerichtsurteil
Vermietung an Angehörige – Miethöhe, Absetzbarkeit & Steuern (inkl. Rechner)
Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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