Meldeadresse bei Freunden
  • Mieter

Verfasst von Sebastian Jacobitz | Letzte Aktualisierung am 22. März 2024

Meldeadresse bei Freunden: Tipps für reibungslose Anmeldung

Überlegst Du, Deine Meldeadresse bei Freunden anzugeben? Dies mag zunächst praktisch erscheinen, birgt aber Risiken wie den Verdacht auf Scheinanmeldung und mögliche Verstöße gegen Mietverträge. Stelle sicher, dass Du die rechtlichen Vorgaben kennst und einhältst, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Sebastian Jacobitz

Das Wichtigste für Dich

  • Die Meldeadresse ist bedeutsam, da an diese Adresse wichtige Dokumente versendet werden
  • Die Wohnung eines Freundes solltest Du nur als Meldeadresse angeben, wenn Du Dich dort regelmäßig aufhältst
  • Hast Du keinen Wohnsitz, solltest Du Dich als "ohne festen Wohnsitz" melden

Du bist kürzlich bei Deinen Eltern ausgezogen und siehst Dich nach einer neuen Wohnung um. Die Wohnungssuche gestaltet sich jedoch schwierig und Du hast bisher noch keine feste Bleibe gefunden. Aus diesem Grund verbringst Du die Nächte häufig bei verschiedenen Freunden, bist also sozusagen vorübergehend „couchsurfend“ unterwegs.

Da in Deutschland eine Meldepflicht gilt, bist Du aber dennoch dazu verpflichtet, Dich bei der für Deinen Wohnort zuständigen Meldebehörde zu registrieren und Deine aktuelle Anschrift anzugeben. Für gewöhnlich schreibt das Bundesmeldegesetz vor, dass jeder, der eine Wohnung bezieht, sich innerhalb von zwei Wochen dort anmelden muss. Eine Wohnung im Sinne des Gesetzes ist dabei jede Unterkunft, die zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird – ganz gleich, ob zur Miete, Untermiete oder als Eigentümer.

Nun stellst Du Dir vielleicht die Frage, ob Du Dich kurzerhand unter der Anschrift eines Freundes anmelden kannst, also dessen Wohnung als Meldeadresse benutzt. Das ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt setzt tatsächlich voraus, dass Du dort regelmäßig wohnst bzw. Dich dort überwiegend aufhältst. Es reicht also nicht, nur gelegentlich bei Freunden zu übernachten, um schon deren Wohnung als Hauptwohnsitz anzugeben.

Da in Deutschland eine Pflicht zur Ummeldung besteht und stets die aktuelle Adresse dem Einwohnermeldeamt mitteilen muss, könntest Du Dich fragen, ob es sinnvoll ist als Meldeadresse die Wohnung eines Freundes anzugeben. Ist dies legal oder entstehen dadurch Probleme?

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Bedeutung der Meldeadresse

Die Meldeadresse ist bedeutsam, da Du dort die Post empfängst und wichtige Dokumente der Behörden erhältst. Ohne diese Adresse bist Du schwer erreichbar und es könnten Probleme auftreten.

Zudem dienen die Meldedaten den Gemeinden zu unterschiedlichen Zwecken. Sie geben Auskunft darüber, wie hoch die Einwohnerzahl ist und wie viel Personen tatsächlich dort leben. Dies ist etwa relevant für die Planung der Infrastruktur. Es lässt sich ableiten, wie viel Schul- oder Kitaplätze erforderlich sind sowie weitere bauliche Maßnahmen planen.

Briefzusteller
Erreichbarkeit und Empfang der Post

Die Meldeadresse ist wichtig, da Behörden Dich dort kontaktieren können und wichtige Dokumente zustellen. Daher ist es erforderlich, dass Du die Verfügungsgewalt über die Wohnung besitzt. Du also mindestens einen Schlüssel besitzt. Hältst Du Dich kaum in der Wohnung auf, könnte der Verdacht einer Scheinanmeldung bestehen.

Daher besteht in Deutschland die Pflicht, nach dem Auszug die neue Adresse innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Du über keinen festen Wohnsitz verfügst. Also entweder obdachlos auf der Straße lebst oder in ständig wechselnden Wohnungen von Bekannten schläfst. Dann teilst Du dem Einwohnermeldeamt mit, dass Du ohne festen Wohnsitz lebst, dies wird entsprechend vermerkt.

Die Meldeadresse muss nicht mit dem Wohnsitz identisch sein. Während letzterer sich automatisch nach Deinem Aufenthaltsort richtet, bedeutet die Meldeadresse lediglich, dass Du darüber eine Verfügungsgewalt besitzen musst. Es reicht also aus, wenn Du Schlüssel zur Wohnung besitzt, damit diese als Meldeadresse dienen kann. Allerdings solltest Du keine Meldeadresse angeben, an der Du nicht wohnst. Du solltest zumindest einen Zugang zu Briefen und anderen wichtigen Dokumenten haben, die Dich dort erreichen.

Melde Dich rechtzeitig um und gib die korrekte Meldeadresse an, damit Du weiterhin Verträge abschließen und an Wahlen teilnehmen kannst. Versäumst Du die Ummeldung, droht ein geringes Bußgeld.

Freund als Meldeadresse angeben

Besitzt Du keinen festen Wohnsitz und hältst Dich an wechselnden Orten auf, könnte es Probleme mit der Meldeadresse geben. Um dennoch den Anforderungen des Meldewesens gerecht zu werden, könntest Du die Wohnung eines Freundes als Meldeadresse angeben. Ist dies tatsächlich eine gute Idee oder sind damit wiederum neue Probleme verbunden?

Scheinwohnsitz

Hältst Du Dich nicht regelmäßig in der Wohnung auf, die Du als Meldeadresse angibst, könnte damit der Verdacht eines Scheinwohnsitzes[1] bestehen. Du hast die Adresse mitgeteilt, ohne Dich dort überwiegend aufzuhalten. Demnach handelt es sich um eine Scheinanmeldung und die bereitgestellten Informationen sind nicht korrekt.

Da dies für die Gemeinden Probleme verursacht, steht solch eine Scheinanmeldung unter Strafe. Sie stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro einhergehen kann. Somit ist dies wesentlich kostspieliger, als lediglich die Ummeldung zu versäumen.

Damit es sich nicht um einen Scheinwohnsitz handelt, müsstest Du Dich dort tatsächlich überwiegend aufhalten. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Falschinformation vor, welche als Ordnungswidrigkeit gilt.

Verstoß gegen Mietvertrag

Gibst Du die Wohnung eines Freundes als Meldeadresse an, könnte dies gegen die Regelungen des Mietvertrages verstoßen. Denn für gewöhnlich müssen Untermieter dem Vermieter angezeigt werden. Ohne Rücksprache in die Wohnung einzuziehen, ist hingegen nicht gestattet.

Mietvertrag
Gefährdeter Mietvertrag

Gibst Du die Adresse eines Freundes als Deine eigene Meldeadresse an, könnte sich darauf ein Untermietverhältnis ableiten. Dieses ist jedoch vorab mit dem Vermieter zu klären. Ohne Einverständnis des Vermieters droht eine fristlose Kündigung des Mietvertrages.

Ein solcher Verstoß könnte zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen. Dies ist unbedingt zu vermeiden und der Vermieter zu informieren. So lässt sich zumindest ein gültiger Untermietervertrag aufsetzen, welcher das Mietverhältnis nicht belastet.

Ohne festen Wohnsitz leben

Mit einer Scheinanmeldung drohen Konsequenzen, die sowohl für den Mieter als auch Vermieter gelten. Es drohen Bußgelder sowie der Verlust der Wohnung.

Um solche Probleme zu vermeiden, solltest Du gegenüber dem Einwohnermeldeamt lieber ehrlich sein. Teile dort nach dem Auszug mit, dass Du ohne festen Wohnsitz bist. Teilweise bieten öffentliche Stellen die Möglichkeit an, dort eine Meldeadresse einzurichten. So verfügst Du zwar über keinen dauerhaften Wohnsitz, bist aber weiterhin postalisch erreichbar.

Es ist in Deutschland zudem nicht verboten, ohne festen Wohnsitz zu leben. Anstelle einer gültigen Anschrift erhältst Du im Personalausweis lediglich einen Sticker, welcher aufzeigt, dass Du ohne festen Wohnsitz bist.

Beachte allerdings, dass es zwar legal ist, keinen Wohnsitz zu haben, aber gesellschaftlich mit einem negativen Stigma einhergeht. Das Finden einer neuen Wohnung ist komplizierter und auch Arbeitgeber könnten dies als negativen Punkt auffassen.

Versuche daher auf legalem Wege als Untermieter bei der Familie oder einem Freund zu leben. Diese Wohnung gibst Du als Wohnsitz an und die Chancen eine neue Wohnung zu finden sind wesentlich höher.

Wohnung der Freunde als Meldeadresse nutzen

Die Meldeadresse ist relevant, da Du dort wichtige Post empfängst und für die Behörden offiziell erreichbar bist. Im Meldegesetz ist eindeutig festgeschrieben, dass Du stets die korrekte Adresse, also Deinen tatsächlichen Wohnsitz, mitteilen musst. Dies stellt sicher, dass Du amtliche Schriftstücke, Steuerbescheide oder wichtige Nachrichten von Behörden zuverlässig bekommst. Auch für viele alltägliche Dinge – etwa die Beantragung eines Personalausweises, die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss eines Handyvertrags – ist eine gültige Meldeadresse erforderlich.

Falls Du momentan keinen festen Wohnsitz hast und ständig an wechselnden Orten lebst, könnte es verlockend erscheinen, Dich bei einem engen Freund oder einer vertrauten Person anzumelden. So erhältst Du weiterhin Deine Post und bietest auf den ersten Blick für Behörden einen festen Wohnsitz. Organisatorisch erscheint diese Lösung unkompliziert, zumal viele Ämter und Unternehmen eine feste Adresse verlangen.

Allerdings solltest Du Dir bewusst machen, dass Du Dich bei einer solchen Anmeldung strafbar machst, wenn Du tatsächlich nicht oder kaum an dieser Adresse wohnst. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte Scheinanmeldung. Eine Scheinanmeldung kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen: Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, wobei bereits geringere Verstöße zu empfindlichen Geldstrafen führen können. Darüber hinaus bringst Du auch Deinen Freund oder Bekannten in Schwierigkeiten, weil eine nicht genehmigte Anmeldung häufig einen Verstoß gegen den Mietvertrag darstellt. Wird der Vermieter darüber informiert, kann dies schlimmstenfalls zur Kündigung des Mietverhältnisses führen, und beide Parteien geraten in rechtliche Schwierigkeiten.

Um solche Risiken zu vermeiden, empfiehlt es sich, Dich offiziell als ohne festen Wohnsitz bei der Meldebehörde anzumelden. Diese führt Dich dann als jemanden, der „ohne festen Wohnsitz“ ist, und Du bleibst weiterhin erreichbar. Häufig bieten die Behörden in solchen Fällen die Möglichkeit, eine Ersatzadresse – zum Beispiel bei einer sozialen Einrichtung, einer Beratungsstelle oder direkt im Bürgeramt – als Meldeadresse zu nutzen. Dort kann Deine Post gesammelt und für Dich verwahrt werden. Auf diese Weise bist Du weiterhin postalisch erreichbar, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Außerdem hast Du so die Sicherheit, dass keine wichtigen Dokumente, Fristen oder Bescheide verloren gehen, und kannst weiterhin notwendige Anträge bei den Behörden stellen. Es ist also sowohl rechtlich sicherer als auch praktisch sinnvoll, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und eine offizielle Alternative zur privaten Scheinanmeldung zu wählen.

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Über den Autor

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