Auf einen Blick

  • Die ständigen Anrufe stellen einen Eingriff in die Privatsphäre dar
  • Als Mieter sollte die Kommunikation lieber schriftlich erfolgen
  • Hält sich der Vermieter nicht an die Bitte, ist eine Unterlassung anzustreben

Eigentlich bist Du ganz froh, wenn der Kontakt mit dem Vermieter sich auf das Nötigste beschränkt. Denn dies bedeutet, dass keine Konflikte auftreten und die Zahlungen pünktlich erfolgen. Kontaktaufnahmen sind in diesen Situationen eigentlich nicht erforderlich, sodass Du in Ruhe in der Wohnung leben kannst.

Doch manche Vermieter bevorzugen einen engeren Kontakt zum Mieter. Sie möchten dadurch sicherstellen, dass der Zustand der Mietwohnung den eigenen Ansprüchen genügt und mitunter auf ein Fehlverhalten hinweisen.

Ruft der Vermieter häufiger bei Dir an, stellt dies eine Beeinträchtigung dar. Du fühlst Dich dadurch unter Druck gesetzt und würdest dieses Verhalten gerne unterbinden. Noch aufdringlicher ist es, wenn der Vermieter unangekündigt vor der Tür steht. Wie gehst Du mit solchen Vermietern um und bewahrst Deine Privatsphäre, ohne das Mietverhältnis zu belasten?

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Recht auf Unversehrtheit der Wohnung

In Deutschland besteht für Mieter ein umfassender Schutz der eigenen Wohnung. Dies ist in Art. 13 des Grundgesetzes[1] festgehalten. Demnach dürfen Durchsuchungen nur von einem Richter angeordnet werden.

Ein Vermieter besitzt nicht das Recht, spontan in die Wohnung zu gehen, obwohl Er der Eigentümer ist. Ein unerlaubtes Betreten stellt einen Hausfriedensbruch dar und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Dies sollten sich Mieter bewusst sein, wenn wieder einmal der Vermieter vor Ort ist und mit allen Mitteln versucht in die Wohnung zu gelangen.

Gespräch suchen
Eingriff in die Privatsphäre

Die ständigen Anrufe musst Du nicht beantworten und auch einen unangekündigten Zutritt zur Wohnung ist nicht zu gewähren. Bewahre Deine Privatsphäre, indem Du das persönliche Gespräch mit dem Vermieter suchst und auf Sein Verhalten hinweist.

Besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters, etwa um Wohnungsbesichtigungen für Kaufinteressenten durchzuführen, ist dies mit einer angemessenen Frist anzukündigen. Es ist ein gemeinsamer Termin zu finden, an welchem die Besichtigung stattfindet.

Ansonsten musst Du dem Vermieter keinen Zutritt zu Deiner Wohnung gewähren. Er muss damit leben, dass Er nicht die Sauberkeit prüfen kann und selbst der Besitz eines Zweitschlüssels vom Vermieter ist ohne Deiner Zustimmung verboten.

Gespräch mit dem Vermieter suchen

Steht der Vermieter unangekündigt vor Deiner Tür oder versucht ständig Dich telefonisch zu erreichen, beeinträchtigt dies Deinen Alltag. Du fühlst Dich in der Wohnung nicht mehr wohl und würdest den Kontakt lieber begrenzen.

Bei der Kommunikation mit dem Vermieter ist stets ein respektvoller Umgang zu wahren. Denn als Mieter magst Du zwar umfassend vom Gesetz geschützt sein, doch stehen dem Vermieter auch einige Mittel offen, um Dir das Leben zu erschweren.

Damit es nicht zu einem solchen Psychoterror durch den Vermieter kommt und Du in Ruhe leben kannst, ist zunächst das Gespräch zu suchen. Erkläre dem Vermieter, dass die Kontaktaufnahmen zu häufig sind und Du Dich davon gestört fühlst. Erbitte ebenfalls, dass sämtliche Kommunikation schriftlich erfolgen soll. Denn diese ist besser nachvollziehbar und für Dich einfacher zu handhaben.

Durch solch ein offenes Gespräch lässt sich der Vermieter hoffentlich davon überzeugen, dass Er in Zukunft weniger aufdringlich ist. Eventuell kannst Du Ihm auch auf anderem Wege die Sorgen nehmen und versichern, dass die Wohnung sich in einem einwandfreien Zustand befindet.

Unterlassungsansprüche durchsetzen

Ändert der Vermieter Sein Verhalten nicht und dringt weiterhin in Deine Privatsphäre ein, bleibt Dir kaum etwas anderes übrig als den Rechtsweg zu bestreiten. Denn erst von einer richterlichen Anordnung könnte der Vermieter davon überzeugt werden, dass Er zu aufdringlich ist.

Nervende Telefone
Unterlassungsklage

Stören die Anrufe Dich massiv und gehen diese über ein gewöhnliches Maß hinaus, ist eine Unterlassungsklage gerechtfertigt. Dabei kannst Du bestimmte Einschränkungen bestimmen, wie etwa die Häufigkeit der Anrufe sowie die weiteren Kontaktmöglichkeiten.

Um dies zum Ausdruck zu bringen, sind zivilrechtliche Maßnahmen durchsetzbar. Suche eine Rechtsberatung auf, welche die Optionen erläutert, um eine Unterlassung der Belästigung zu erzwingen. So könnte dort die Entscheidung fallen, dass die Kontaktaufnahme stark eingeschränkt wird. Der Vermieter darf dann nicht mehr einfach vor Deiner Wohnung auftauchen und auch die Telefonanrufe sind auf eine bestimmte Zahl begrenzt.

Zu prüfen ist zudem, ob strafrechtliche Vergehen bestehen. Denn gerade als Frau könnten die ständigen Versuche bedeuten, dass der Vermieter sich vom Verhältnis zu Dir mehr erhofft. Möglicherweise sind dann die Tatbestände der Nachstellung im Sinne von § 238 StGB[2] erfüllt. Fühlst Du Dich unsicher und geht mit der Belästigung auch der Versuch der körperlichen Nähe einher, dann wende Dich an die Polizei.

Ständige Anrufe des Vermieters

In Deiner Wohnung möchtest Du nur in Ruhe leben und hast damit nichts Böses im Sinn. Deine Mietzahlungen leistest Du pünktlich und Probleme treten keine in Erscheinung.

Dennoch könnte der Vermieter vor der Haustür auftauchen oder Dich mit häufigen Telefonaten belästigen. Der Grund hierfür besteht oftmals in einer Kontrolle der Räumlichkeiten. Er möchte sicherstellen, dass sich die Wohnung in einem einwandfreien Zustand befindet und dort keine Schäden auftreten.

Solch häufige Kontaktversuche musst Du nicht hinnehmen. Sie belasten nicht nur Deine Nerven, sondern stellen einen Eingriff in Deine Privatsphäre dar. Du fühlst Dich in der Wohnung nicht mehr sicher und würdest lieber eine größere Distanz zum Vermieter wahren.

Um dies zum Ausdruck zu bringen, hilft zunächst das persönliche Gespräch mit dem Vermieter. Dort weist Du darauf hin, dass die Telefonate zu häufig erfolgen und Du keine Zeit hast, diese ständig zu beantworten. Bitte darum, dass die Kommunikation schriftlich erfolgt.

Klingelt dennoch Dein Telefon ununterbrochen, dann setze zivilrechtliche Ansprüche durch. Mithilfe einer Unterlassungsklage machst Du dem Vermieter deutlich, dass Du in Ruhe gelassen werden möchtest. Verstößt der Vermieter gegen solch eine Auflage, sind weitere Rechtsmaßnahmen erlaubt, um Deine Privatsphäre zu wahren.

Häufige Fragen

Vom Vermieter musst Du bestimmte Verpflichtungen im Rahmen des Mietverhältnisses akzeptieren. Dazu zählen regelmäßige Mietzahlungen, die Einhaltung der Hausordnung, und die Pflicht, Schäden zu melden. Der Vermieter darf den Zugang zur Wohnung für Reparaturen oder Besichtigungen verlangen, jedoch unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist. Er ist verantwortlich für Instandhaltungsarbeiten und größere Reparaturen. Diskriminierung oder unzumutbare Einschränkungen seitens des Vermieters sind inakzeptabel.

Der Vermieter kann strafbar handeln, wenn Er gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn er widerrechtlich die Mietwohnung betritt, persönliche Gegenstände ohne Erlaubnis entfernt oder unzulässige Mietpreiserhöhungen durchführt. Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe oder unangemessene Eingriffe in Deine Privatsphäre können ebenfalls rechtliche Konsequenzen für den Vermieter haben. Es ist wichtig, die geltenden Gesetze und Vorschriften im Mietverhältnis zu kennen und Deine Rechte zu schützen.

Wenn Du Schikane vom Vermieter erfährst, stehen Dir rechtliche Schritte zur Verfügung. Du kannst Dich an eine Mieterorganisation wenden, um Unterstützung und rechtlichen Rat zu erhalten. Sammle Beweise für das schikanöse Verhalten, wie etwa schriftliche Kommunikation oder Zeugenberichte. Informiere Deinen Vermieter schriftlich über Dein Anliegen und fordere ihn zur Beendigung auf. Im Extremfall könntest Du die Miete mindern oder sogar fristlos kündigen, falls die Schikane unzumutbar ist.

Der Vermieter sollte während üblicher Geschäftszeiten erreichbar sein, um Mietangelegenheiten zu klären. In dringenden Fällen, wie Reparaturen oder Sicherheitsfragen, ist eine zügige Erreichbarkeit notwendig. Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte, genaue Stundenanzahl. Eine angemessene Erreichbarkeit, die eine zeitnahe Kommunikation ermöglicht, ist im Interesse beider Parteien im Mietverhältnis.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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