Auf einen Blick
Als Vermieter besteht der Anspruch darauf, dass der Mieter die Zahlungen pünktlich leistet und pfleglich mit der Wohnung umgeht. Verstößt Er jedoch gegen die Inhalte des Mietvertrags oder erfolgt die Mietzahlung nicht pünktlich, ist eine Kündigung der Wohnung legitim.
Weigert sich der Mieter, die Wohnung selbstständig zu räumen, gilt es als Vermieter zunächst die Ruhe zu bewahren. Denn eigenständig zu versuchen, den Mieter zum Gehen zu bewegen, könnte zu Problemen führen.
Eine Räumungsklage ist der richtige Weg, um nach dem Ende des Mietverhältnisses wieder eine freie Wohnung zu erhalten. Doch wie lange dauert die Räumungsklage in der Praxis und was für Fristen gilt es zu beachten?
Schritt | Dauer |
---|---|
Zugang der Räumungsklage | 2 Wochen |
Klageverfahren | Häufig mehr als 1 Jahr |
Möglichkeit der Berufung | 1 Monat |
Tatsächliche Räumung | Wenige Wochen |
In Summe ergibt sich eine Gesamtdauer von mehr als einem Jahr, bis die Räumung durchgesetzt wird |
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Grundlage der Räumungsklage
Das Mietverhältnis könnte nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer oder durch eine Kündigung beendet werden. Je nach Verstoß des Mieters ist eine fristgerechte oder eine fristlose Kündigung der Wohnung möglich, falls ein Fortbestand der Miete nicht hinzunehmen ist.
Dann ist der Mieter dazu verpflichtet, die Räumlichkeiten an den Vermieter zu übergeben. Dazu gehört, dass Er sämtliche Schlüssel aushändigt und zurückgelassene Gegenstände des Mieters entfernt. Grundlage ist hierfür der § 546 Abs. 1 BGB[1], welcher besagt, dass die Wohnung in einem vergleichbaren Zustand, wie bei der Anmietung zurückzugeben ist. Während die übliche Abnutzung vom Vermieter zu tragen ist, muss der Mieter sich darum kümmern, jegliche Veränderungen zurückzusetzen. Dies trifft etwa auf farbige Wände oder einen Austausch der Einrichtung zu.
Rechtliche Vorgehensweise
Es mag zwar eine Versuchung darstellen, doch einfach in die Wohnung zu gehen und den Mieter förmlich hinauszuschmeißen, ist nicht erlaubt. Dies würde mit einem Hausfriedensbruch einhergehen und der Vermieter macht sich dadurch strafbar.
Widersetzt sich der Mieter der Kündigung und verbleibt auch nach dem vereinbarten Zeitpunkt der Übergabe in der Wohnung, stellt dies den Vermieter vor ein Problem. Denn zwar handelt es sich um Sein Eigentum, doch einfach die Räumlichkeiten zu betreten, ist nicht erlaubt. Dies würde einen Hausfriedensbruch[2] darstellen, sodass der Mieter nicht einfach vor die Tür gesetzt werden kann.
Eigenmächtig das Schloss zu tauschen oder die Gegenstände auf die Straße zu stellen, ist für den Vermieter nicht erlaubt. Er macht sich dadurch selbst angreifbar und strafbar.
Räumungsklage gegen den Mieter
Weigert sich der Mieter die Wohnung zu verlassen, ist als Vermieter der Rechtsweg zu bestreiten. Dies bedeutet, dass eine erfolgreiche Räumungsklage durchzuführen ist. An deren Ende erhält der Vermieter den Räumungstitel, womit die Räumung der Wohnung legal durchsetzbar ist.
Der Weg der Räumungsklage ist in § 24 ZPO beschrieben. Der Vermieter muss sich dabei an den Mieter sowie alle erwachsene Mitbewohner wenden und die Räumung sowie Herausgabe verlangen.
Wichtig ist hierbei, dass der Vermieter zügig die Klage einreicht. Denn erfahrungsgemäß kann sich der Prozess in die Länge ziehen. Leistet der Mieter bereits keinerlei Zahlungen mehr, drohen Monate des Einnahmeverlustes. Als Vermieter erweist sich ein zögerliches Handeln daher als Risiko und bereits beim ersten Zahlungsverzug ist eine Abmahnung auszusprechen.
Neben der Dauer sind auch die Kosten nicht zu unterschätzen. Diese ergeben sich aus dem Streitwert, welcher abhängig von der Jahresnettomiete ist. Je höher die Miete, desto teurer ist auch die Räumungsklage für den Vermieter. Schnell können dabei Aufwendungen von mehr als 2.000 Euro anfallen.
Dauer der Räumungsklage
Angesichts der hohen Kosten und der verpassten Einnahmen besteht das Ziel, die Räumungsklage so schnell wie möglich abzuschließen. Dann hat der Mieter endlich die Wohnung verlassen und hat keine Möglichkeit mehr weitere Schäden anzurichten.
Zwei Wochen Frist nach Zugang
Zunächst scheint die Klage noch zügig voranzuschreiten. Du reichst den Antrag ein und der Mieter hat jetzt die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen auf die Beschuldigung zu reagieren. Bleibt Er untätig, ergeht ein Versäumnisurteil. Damit ist die Räumungsklage abgeschlossen und die Vollstreckung des Urteils ist möglich.
Solch ein schnelles Verfahren stellt jedoch die Ausnahme dar. Denn der Mieter kann dem Gericht anzeigen, dass Er der Kündigung widerspricht. Er nimmt diese nicht einfach hin, sondern möchte sie anfechten. Denn möglicherweise erweist sich die Kündigung als unzulässig, sodass das Mietverhältnis weiterhin besteht.
Macht der Mieter diese Absicht innerhalb der zwei Wochen deutlich, erhält Er weitere zwei Wochen, um inhaltlich auf die Klage zu reagieren. So ist eine umfangreiche Stellungnahme und eine Begründung zu liefern, weshalb Er der Kündigung widerspricht.
Verfahrensdauer
Nimmt der Mieter die Räumungsklage nicht einfach hin, sondern widerspricht der Kündigung, kommt es zur Verfahrensaufnahme. Im gerichtlichen Verfahren ist zu klären, ob eine rechtsgültige Kündigung erfolgt ist. Hierbei sind Zeugen zu hören und das Gericht muss umfassend beide Parteien anhören.
Der Rechtsstreit ist vor dem Amtsgericht auszutragen. Diese sind in Deutschland jedoch durch eine Vielzahl von Verfahren überlastet. Daher ist nicht zu erwarten, dass es kurzfristig zu einem Gerichtstermin kommt.
Langwieriges Verfahren
Im besten Fall kommt es zu einem Versäumnisurteil, wenn der Mieter nicht auf die Räumungsklage reagiert. Dann ist die Zwangsräumung innerhalb von zwei Wochen möglich. Wehrt sich der Mieter jedoch mit allen verfügbaren Rechtsmitteln, sind Verfahrensdauern von einem bis zwei Jahren zu erwarten. Ursächlich ist hierfür die Überlastung der Amtsgerichte.
Je nach örtlichen Kapazitäten beträgt die Verfahrensdauer häufig mehr als ein halbes Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums verbleibt der Mieter in der Wohnung, ohne dass Er eine Räumung befürchten muss. Somit häufen sich die Mietausfälle weiter an.
Ist das Verfahren abgeschlossen, ergeht das Urteil. Das Gericht kommt zur Entscheidung, ob die Kündigung rechtmäßig und der Mieter zum Auszug verpflichtet ist.
Rechtsmittel gegen Urteil
Mit dem Urteil ist das Verfahren womöglich nicht abgeschlossen. Denn der Mieter besitzt die Möglichkeiten, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dies dient zur Sicherstellung, dass dem Gericht im Verfahren keine Fehler unterlaufen sind.
Kommt es zu einem wiederholten Verfahren, wird die Verhandlung erneut aufgenommen. Somit tritt eine weitere Verzögerung ein, welche in der Dauer dem ersten Verfahren gleicht.
Rechtskräftiges Urteil
Bis ein rechtskräftiges Urteil ergeht, könnte es in Summe bis zu zwei Jahre dauern. Erst dann sind sämtliche Rechtsmittel erschöpft, sodass der Mieter keine weitere Möglichkeiten hat, das Verfahren hinauszuzögern. Erst nach Ablauf dieser Zeit ist die Räumungsklage abgeschlossen und durchsetzbar.
Dauer einer Räumungsklage über mehr als ein Jahr
Befinden sich Vermieter und Mieter in einem Konflikt, könnte dies ein langwieriges und teures Verfahren nach sich ziehen. Denn durch die Überlastung der Amtsgerichte ist es möglich, dass bis zu einer Zwangsräumung mehr als ein Jahr vergeht.
Solch eine lange Verfahrensdauer ist zu erwarten, wenn der Mieter die Kündigung nicht akzeptiert und dagegen vorgeht. Während des Verfahrens darf der Vermieter weiterhin nicht den Wohnraum betreten und die Mietschulden könnten sich Monat für Monat anhäufen.
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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