Auf einen Blick
Befindet sich die Wohnung nicht im vereinbarten Zustand, liegt ein Mangel vor, der zu einer Mietminderung berechtigt. Damit übst Du einen stärkeren Druck auf den Vermieter aus, um den Mangel zu beheben.
Monatlich behältst Du einen Betrag ein, der sich am Ausmaß der Beeinträchtigung orientiert. Je schwerwiegender der Mangel, desto höher fällt die Mietminderung aus. Es ist also im Einzelfall zu betrachten, welche Höhe der Mietminderung gerechtfertigt ist.
Im Allgemeinen stellt sich aber die Frage, ob die Minderung von Kaltmiete oder der Warmmiete erfolgt. Wie sieht hierzu die Rechtsprechung aus?
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Warmmiete als Grundlage für die Mietminderung
Zwar gibt es in Bezug auf die Mietminderung einige Situationen, in denen es keine genauen Vorgaben gibt, doch ist dies bei der Grundlage der Abzüge nicht der Fall. Hier hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass die Mietminderung stets von der Warmmiete abzuziehen sei.
Begründet wurde das Urteil damit, dass die Nebenkosten ebenso die Nutzung der Wohnung sowie der Gemeinschaftsräume abdecken. Liegen dort Mängel vor, wäre es kaum nachvollziehbar, ausschließlich die Kaltmiete für die Mietminderung heranzuziehen.
Warmmiete als Berechnungsgrundlage
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Mietminderung stets von der Warmmiete zu erfolgen hat. Denn Mängel bei den Gemeinschaftsflächen, die von den Nebenkosten unterhalten werden, berechtigen ebenfalls zur Mietminderung.
Entsprechend geht die Mietminderung immer von der Warmmiete aus. Diese setzt sich aus der Kaltmiete sowie den Nebenkosten zusammen. Ist von einer Mietminderung um X Prozent die Rede, bezieht sich dies auf die Warmmiete.
Als Mieter kommt Dir das Urteil entgegen. Denn da Du die Warmmiete als Berechnungsgrundlage nimmst, sind die Einsparungen durch die Minderung etwas höher. Zudem ist der Vermieter eher gezwungen, die Mängel zu beheben.
Rechenbeispiel für die Mietminderung
Folgend erhältst Du Rechenbeispiele für verschiedene Szenarien der Mietminderung. Dadurch lässt sich besser nachvollziehen, was es bedeutet, wenn die Mietminderung anhand der Warmmiete zu berechnen ist.
Warmmiete | Kaltmiete | |
---|---|---|
Nettomiete | 600€ | 600€ |
Nebenkosten | 200€ | 200€ |
Minderung | 80% | 80% |
Zu überweisender Betrag | 160€ | 320€ |
Warmmiete
Angenommen, es trat ein Wasserschaden auf, in dessen Folge rund um die Uhr Trocknungsgeräte betrieben werden müssen. Diese berechtigen zu einer Mietminderung von 80%, wenn nicht gesamte Wohnung vom Lärm betroffen ist.
Die Miete Deiner Wohnung setzt sich wie folgt zusammen: 600€ Kaltmiete + 200€ Nebenkosten = 800€ Warmmiete.
Entsprechend darfst Du die 80% von den 800€ abziehen, sodass Du nur noch 800*0,2=160€ an den Vermieter überweisen musst. Auf diese Weise erhältst Du zumindest eine finanzielle Entlastung, wenn die Trocknungsgeräte kaum mehr die Nutzung der Wohnung zulassen.
Kaltmiete
Im Vergleich dazu könntest Du die gleiche Mietminderung von der Kaltmiete kalkulieren. Du ziehst also nur die 80% von den 600€ ab und die Nebenkosten bleiben von der Minderung unangetastet. Dies hätte folgende Zahlungen zum Ergebnis: 600*0,2+200=320€.
Würdest Du die Mietminderung nur auf die Kaltmiete anwenden, wäre dies für Dich ein großer Nachteil. Der Vermieter erhält weiterhin die vollen Nebenkosten und der finanzielle Druck ist geringer.
Daher hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Warmmiete als Grundlage der Mietminderung gilt. Schließlich sind Bereiche, auf denen sich die Nebenkosten beziehen, womöglich auch vom Mangel betroffen.
Berücksichtigung der endgültigen Nebenkostenabrechnung
Das Mietrecht sieht vor, dass die Minderung sich auf die Warmmiete[1] bezieht. Doch die Zahlung der Nebenkosten ist mit einer Unsicherheit verbunden. Du zahlst zwar monatlich einen Abschlag, doch bringt erst die Nebenkostenabrechnung eine Klarheit darüber, wie hoch die tatsächlichen Kosten für das vergangene Jahr waren.
Höhere Vorauszahlungen könnten bei der Mietminderung von Vorteil sein, da die Kürzung entsprechend umfangreicher ausfiele. Ist es daher sinnvoll, lieber die Warmmiete zu steigern und auf eine Rückzahlung bei der Nebenkostenabrechnung zu hoffen?
Die Anpassung der Warmmiete für eine höhere Mietminderung würde nur kurzzeitig funktionieren. Zwar ist der zu mindernde Betrag höher, doch findet mit der Nebenkostenabrechnung ein Ausgleich statt. Es wird betrachtet, wie hoch die tatsächliche Warmmiete zum Zeitpunkt der Mietminderung war, um möglicherweise eine Rückzahlung oder Nachzahlung zu veranlassen.
Ausgleich der Mietminderung
Die exakte Höhe der Warmmiete liegt erst mit der endgültigen Nebenkostenabrechnung vor. Entsprechend könnte es vorkommen, dass Du eine zu viel einbehaltene Minderung an den Vermieter zurückzahlen müsstest.
Denn erhältst Du bei der Nebenkostenabrechnung eine Rückzahlung, bedeutet dies, dass die Warmmiete niedriger war. Demzufolge musst Du die anteilig zu viel einbehaltene Miete an den Vermieter zurückzahlen.
Steht jedoch eine Nachforderung an, bedeutet dies, dass die Warmmiete in Wahrheit höher ausfiel. Dies führt dazu, dass Du nicht die volle Höhe der Nachzahlung begleichen musst, sondern diesen noch mit der Mietminderung verrechnest.
Warmmiete als Berechnungsgrundlage der Mietminderung
Ist der Wohnraum nicht vertragsgemäß nutzbar, darfst Du als Mieter eine Mietminderung durchsetzen. Diese legt dar, dass die Nutzbarkeit eingeschränkt ist und durch die verringerten Zahlungen bewegst Du den Vermieter dazu, den Mangel zu beheben.
Die Mietminderung wird stets als Prozentsatz festgelegt und bezieht sich auf die Warmmiete. Je umfangreicher die Beeinträchtigungen der Wohnqualität, desto höher fällt die Minderung aus.
Beachte, dass die Mietminderung auch von der Nebenkostenabrechnung abhängig ist. Je nach tatsächlicher Höhe der Nebenkosten könnten anteilig Nachzahlungen oder Rückzahlungen auftreten.
Häufige Fragen
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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