Auf einen Blick
In Deutschland ist es vorgeschrieben, dem Einwohnermeldeamt eine Meldeadresse mitzuteilen. Dauerhafte Veränderungen müssen ebenfalls angezeigt werden und die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem geringen Bußgeld geahndet wird.
Aus verschiedenen Gründen könnte jedoch der Fall auftreten, dass kein fester Wohnsitz mehr besteht. Dies ist zum Beispiel für Kinder die Situation, die das Elternhaus verlassen und zunächst bei Freunden die Nächte verbringen.
Ist es strafbar, keinen festen Wohnsitz vorzuweisen und welche Konsequenzen drohen, diese Änderung nicht dem Meldeamt anzuzeigen?
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Pflicht zur Mitteilung einer gültigen Meldeadresse
Während es in anderen Ländern relativ locker gehandhabt wird, besteht in Deutschland eine strengere Meldepflicht. Die Ziele dahinter sind verschieden, doch ist damit überwiegend die Erhebung von Daten verbunden. Diese Informationen sollen bei der Aufklärung krimineller Aktivitäten helfen sowie die Erstellung von Statistiken unterstützen. So besteht ein besserer Überblick darüber, wie sich die Einwohnerzahlen bestimmter Regionen verändern, was etwa bei der Planung der Infrastruktur eine Rolle spielt.
Rechtzeitig ummelden
Ziehst Du aus Deiner jetzigen Wohnung aus und steht diese nicht mehr als Meldeadresse zur Verfügung, musst Du dies dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Versäumst Du diese Aufgabe, droht ein Bußgeld von 20 bis 30 Euro.
Eine Mitteilung der Änderung des Wohnsitzes muss spätestens zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Wird dies verpasst, ginge dies mit einem niedrigen Bußgeld einher. Dies soll Dich dazu bewegen, die Daten innerhalb einer angemessenen Frist zu aktualisieren.
Es mag zwar ein spürbarer Umzugsstress auftreten, doch den Termin zur Änderung der Meldeadresse darfst Du in all dem Durcheinander nicht vergessen. Nimm die Meldung innerhalb der Frist wahr, damit die Behörden wissen, wo Du Dich aufhältst und an welche Adresse wichtige Dokumente gesendet werden müssen.
Nicht strafbar, ohne festen Wohnsitz zu sein
Ist Dein Lebenswandel unstetig und Du verfügst über keine eigene Wohnung, welche dauerhaft als Wohnsitz gilt, musst Du dies ebenso der Behörde mitteilen. Dabei ist es egal, ob Du obdachlos bist und überwiegend auf der Straße lebst oder bei Freunden die Nächte verbringst.
In diesem Fall gibst Du keine neue Adresse an, sondern teilst mit, dass Du über keinen festen Wohnsitz verfügst. Dann erhältst Du in Deinem Ausweis anstelle der neuen Anschrift den Hinweis „o.f.W.“. Damit ist klar, dass Du nicht über einen festen Wohnsitz verfügst.
Ohne festen Wohnsitz leben
Eine Ummeldung muss nicht immer mit dem Einzug in eine neue Wohnung verbunden sein. Besitzt Du derzeit keinen festen Wohnsitz, wird als Anschrift im Personalausweis das Kürzel: „o.f.W.“ vermerkt. Dadurch ist erkennbar, dass Du ohne festen Wohnsitz bist. Wenngleich damit Nachteile verbunden sind, ist solch eine Änderung nicht strafbar.
Eine Strafe ist damit nicht verbunden. Du darfst diese Angabe machen, falls Du über keine dauerhafte Wohnung verfügst und daher häufiger den Wohnort wechselst.
Allerdings gehen mit dem Verlust des Wohnsitzes Nachteile für Dich einher. Denn eine neue Wohnung zu finden, ist als Wohnungsloser deutlich komplizierter. Vermieter könnten dies als Warnung auffassen und sich daher lieber für Mieter entscheiden, die über einen regulären Wohnsitz verfügen. Dort besteht eher die Möglichkeit, über den vorherigen Vermieter Informationen einzuholen, sodass nicht die Gefahr besteht, sich Mietnomaden in die Wohnung zu holen.
Auch ein potenzieller Arbeitgeber könnte es als abschreckend ansehen, falls Du keine eindeutige Anschrift hast. Obwohl es nicht bedeutet, dass Du als Obdachloser auf der Straße lebst, ist damit ein Stigma verbunden. Kannst Du keinen Wohnsitz vorweisen, besteht die Befürchtung, dass Du unzuverlässig bist und andere Probleme auftreten. Daher solltest Du Dir gut überlegen, ob nicht die Möglichkeit besteht eine neue Meldeadresse anzugeben, sodass Du immerhin eine Anschrift besitzt.
Wohnsitz vs. Meldeadresse
In Deutschland sind die Begriffe des Wohnsitzes und der Meldeadresse nicht synonym. Sie beschreiben unterschiedliche Eigenschaften, die Du bei der Mittelung an die Behörde berücksichtigen musst.
Wohnsitz
Der Wohnsitz[1] begründet sich durch Deinen regelmäßigen Aufenthalt. Dies ist in § 7 BGB definiert. Wohnst Du dauerhaft an einem Ort, entspricht dies automatisch Deinem Wohnsitz, wenngleich Du dies nicht der Meldebehörde mitteilst. Du kannst mehrere Wohnsitze haben, falls Du Dich in verschiedenen Wohnungen langfristig aufhältst.
Meldeadresse
Während der Wohnsitz an Deinen realen Aufenthalt gebunden ist, ist dies bei der Meldeadresse nicht der Fall. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Adresse, über welche Du die Verfügungsgewalt besitzt. Es könnte eine Wohnung sein, deren Schlüssel Du besitzt, Dich aber dort nur noch selten aufhältst. Auch die elterliche Wohnung könnte als Deine Meldeadresse dienen, falls Du dort einen unbeschränkten Zugang hast.
Die Meldeadresse ändert sich nicht automatisch, sondern musst Du dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Selbst, wenn Du über keinen festen Wohnsitz verfügst, solltest Du eine Meldeadresse organisieren, sodass dort wichtige Post landet und diese nicht verloren geht.
Befrage Deine Familie oder Freunde, ob Du diese als Meldeadresse angeben darfst. Dann erhältst Du eine feste Anschrift und bist für Behörden weiterhin erreichbar.
Ohne festen Wohnsitz leben
Aus verschiedenen Gründen könnte die Situation eintreten, dass Du über keinen festen Wohnsitz verfügst. Du bist aus der elterlichen Wohnung ausgezogen und reist innerhalb Deutschlands umher oder siehst Dich noch nach einer neuen Wohnung um.
Kannst Du keinen festen Wohnsitz vorweisen, ist dies nicht strafbar. Jedoch musst Du diesen Umstand der Meldebehörde mitteilen. Hierbei gelten die gleichen Regeln, wie bei einem Umzug. Innerhalb von zwei Wochen musst Du anzeigen, dass eine Veränderung Deines Status erfolgt ist. Versäumst Du dies, droht ein Bußgeld.
Teile der entsprechenden Behörde mit, dass Du keinen festen Wohnsitz hast und dies wird als Anschrift auf Deinem Personalausweis vermerkt. Eine Strafe droht zwar nicht, aber es besteht ein negatives Stigma. Wenn es sich vermeiden lässt, solltest Du Familie oder Freunde darum bitten, deren Wohnung angeben zu dürfen. So fällt es Dir leichter, selbst eine neue Wohnung zu finden.
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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