Auf einen Blick
In Deiner Wohnung möchtest Du Dich gerne frei ausleben. Dabei würdest Du gerne auf unangenehme Gerüche verzichten, die unverhofft in Deine Wohnung steigen. Doch ob Zigarettenrauch, offene Mülltonnen oder andere Düfte, gibt es in der direkten Umgebung einige Geruchsbelästigungen.
Musst Du diese hinnehmen und wie kannst Du Dich gegen die Gerüche zur Wehr setzen?
Hast Du Probleme mit Deinem Nachbarn, ist die Mieterhöhung unzulässig oder möchtest Du eine Mietminderung durchsetzen? Schildere Deinen Fall und ein Anwalt des Mietrechts meldet sich zeitnah bei Dir.
Nachweis der Geruchsquellen
Anders als bei einer Lärmbelästigung ist der Geruch kaum objektiv messbar. Es ist schwierig Grenzen zu ziehen, inwiefern Du die Düfte hinnehmen musst oder Du dagegen vorgehen darfst. In der Praxis kommt es auf den Einzelfall an. Sei daher immer darauf gefasst, dass das Unterbinden der Gerüche mit einem Rechtsstreit verbunden sein könnte. Denn der Nachweis der Geruchsbelästigung fällt schwer und geht mit einem höheren Aufwand einher.
Dokumentation der Geruchsquellen
Der Nachweis der Geruchsbelästigung ist nur schwer möglich. Am einfachsten gelingt dies, wenn Du die Geruchsquelle fotografierst. Ansonsten hilft es, wenn Zeugen den Gestank bestätigen. Letztlich ist ein Nachweis mithilfe einer Luftmessung möglich, in welcher die Zusammensetzung der Luft untersucht wird.
Raucht der Nachbar gerne auf dem Balkon, liegt Müll im Treppenhaus oder sind weitere Quellen für die wahrnehmbaren Gerüche verantwortlich, solltest Du dies dokumentieren. Fotografiere die Ursachen der Geruchsbelästigung, damit besser nachvollziehbar ist, was Du täglich hinnehmen musst.
Schwierig ist es demzufolge, wenn Du keinen direkten Zugang zu der Geruchsquelle hast. Steigt der unangenehme Duft direkt aus der Wohnung des Nachbarn, solltest Du Zeugen hinzuziehen, welche sich ebenfalls ein Bild von den Zuständen machen können. Diese können bestätigen, wie unangenehm der Geruch[1] ist und wenigstens ein Stück an Objektivität liefern.
Sollte ein Verdacht einer Geruchsbelästigung vorliegen, ist zudem eine Luftmessung durchführbar. Mit dieser lässt sich objektiv die Zusammensetzung der Luft bestimmen. Für bestimmte Abgase bestehen Grenzwerte und werden diese Überschritten, sind Maßnahmen erlaubt, um die Geruchsbildung zu unterbinden.
Vorgehen gegen störende Nachbarn
In einem Mehrfamilienhaus sollte der Nachbarschaftsfrieden an erster Stelle stehen. Denn die Parteien wohnen Wand an Wand nebeneinander, was eine gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. Ohrenbetäubende Musik über Zimmerlautstärke oder intensive Geruchsquellen sollten in der eigenen Wohnung vermieden werden, um nicht einen Nachbarn zu verärgern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein für Dich angenehmer Duft für eine andere Person störend sein kann. Sei daher auch mit für Dich wohlriechenden Düften zurückhaltend.
Auf der anderen Seite bestehen bei anderen Gerüchen keine Zweifel, dass diese als störend gelten. Hierzu zählen der Zigarettenrauch, der Qualm vom Grill oder der Müll, der offen vor der Wohnungstür im Treppenhaus liegt. Sind diese Gerüche so intensiv, dass sie bis in Deine Wohnung dringen, musst Du dies nicht einfach hinnehmen.
Zunächst lohnt es sich, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Weise diesen darauf hin, dass der Gestank bis in Deine Wohnräume dringt und dies für Dich unangenehm ist. Du kannst kaum mehr das Fenster öffnen und bittest daher um mehr Rücksichtnahme.
Zeigt der Nachbar sich uneinsichtig und verändert sein Verhalten nicht, kannst Du Dir professionelle Hilfe suchen. Wende Dich an einen Mietverein oder direkt an einen Anwalt, um eine rechtssichere Unterstützung zu erhalten. Solch ein Vorgehen ist zwar mit einem höheren Aufwand verbunden, aber oftmals gibt es keinen anderen Ausweg, wenn der Nachbar nicht kooperativ ist. Vor Gericht ist eine Einigung möglich, die zum Beispiel besagt, in welchem Umfang der Nachbar weiterhin auf dem Balkon rauchen oder grillen darf.
Polizei oder Ordnungsamt rufen
Der Nachbar zeigt sich uneinsichtig und der Vermieter kümmert sich ebenfalls nicht um die Geruchsbelästigung. Ist es aufgrund der Schikanen des Mieters gerechtfertigt, die Polizei zu rufen oder ist diese für solche Beeinträchtigungen nicht zuständig?
Ob es ratsam ist, die Polizei zu rufen, hängt vom konkreten Ausmaß sowie der Ursache der Geruchsbelästigung zusammen. Verbrennt der Nachbar Paletten oder Müll im Garten, von welchem ein enormer Rauch ausgeht, ist es angemessen, die Polizei zu benachrichtigen. Sie kann sich direkt vor Ort ein Bild über das Vergehen machen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Unabhängig davon ist das Dokumentieren des Vorfalls empfehlenswert.
Handelt es sich hingegen um einen Verstoß, welcher zwar eine leichte Belästigung nach sich zieht, aber keine konkrete Gesundheitsgefahr besteht, ist der Kontakt zur Polizei über die Nummer der örtlichen Polizeiwache sinnvoll. Wähle nicht die Notrufnummer, sondern frage direkt bei der Polizeistelle nach, welche Vorgehensweise angebracht sei. Sie wird Dich entweder an das Ordnungsamt verweisen oder selbst bei Gelegenheit versuchen, die Situation zu klären.
Wähle die Notrufnummer nur, falls ein unverzügliches Eingreifen der Polizei gefragt ist. Andernfalls sind die örtliche Polizeiwache oder das Ordnungsamt, die korrekten Ansprechpartner.
Kündigung des Mietvertrags
Für Dich als Mieter erweist sich der Gestank als unangenehm und mindert die Wohnqualität. Mit anderen Sorgen ist allerdings der Vermieter beschäftigt. Denn der Geruch deutet auf eine unsachgemäße Nutzung der Wohnung hin.
Hier ist genauer zu ergründen, was die Ursache der Geruchsbelästigung ist. Möglich sind etwa Essensreste, die Haltung von Tieren oder eine Vermüllung der Wohnung.
Handlungsmaßnahmen des Vermieters
Tritt ein deutlicher Geruch aus der Mietwohnung, deutet dies auf einen unsachgemäßen Gebrauch hin. Es könnte eine Vermüllung auftreten und ein Schaden an der Bausubstanz entstehen. In extremen Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen.
Sind die Gerüche so intensiv, dass sie deutlich im Treppenhaus zu vernehmen sind, liegt die Vermutung nahe, dass die Wohnung sich nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Der Vermieter hat Grund zur Annahme, dass die Bausubstanz angegriffen wird und weitere Schäden drohen. Es ist zu erwarten, dass sich in diesem Umfeld Ungeziefer einnistet und die Wohnqualität im gesamten Haus beeinträchtigt ist.
Kann der Vermieter solche Verstöße nachweisen, droht die fristlose Kündigung der Wohnung. Nicht nur die Geruchsbelästigung allein, sondern das Verhalten, das zu diesem Problem geführt hat, rechtfertigt diese ernste Maßnahme.
Mietminderung bei Geruchsbelästigung
Ist Deine Wohnqualität deutlich beeinträchtigt, entspricht dies nicht der vereinbarten Leistung des Mietvertrags. Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig und tritt das Problem weiterhin auf, könntest Du einen zusätzlichen Druck auf den Vermieter ausüben, indem Du eine Mietminderung wegen der Geruchsbelästigung durchsetzt. Du hältst einen Teil der Miete ein, sodass ein größerer Anreiz besteht, die Geruchsbelästigung zu beseitigen. Doch ist eine Mietminderung in diesem Fall zulässig?
Sollte der Nachbar für die Belästigung sorgen, ist nach dem Mietrecht eine Mietminderung unzulässig. Denn dies liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Vermieters. Dieser kann zwar eine Kündigung aussprechen, doch eine Minderung der Miete ist für gewöhnlich nicht erlaubt.
Anders ist es hingegen gelagert, falls der Geruch von Quellen stammt, die im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen. Dies könnten etwa die Gemeinschaftsräume, das Treppenhaus oder die Mülltonnen sein. Liegen dort Mängel vor, sodass ein Gestank bis in Deine Wohnung dringt, ist eine Mietminderung durchsetzbar. Wie hoch diese ausfällt, ist im Einzelfall zu betrachten. Informiere Dich auch hier wieder bei einem Anwalt oder dem Mieterverein, um rechtssicher vorzugehen.
Urteile aus der Praxis
Allgemeine Regelungen hinsichtlich der Gerüche bestehen kaum. Daher müssen meist Gerichte darüber entscheiden, wo die Verhaltensweise des Nachbarn über das erlaubte Maß hinausgeht und welche Konsequenzen folgen. Folgende Urteile geben Dir Anhaltspunkte darüber, wie in der Praxis die Entscheidungen ausfallen.
Das Grillen stellt eine beliebte Art der Essenszubereitung im Sommer dar. Auch auf dem Balkon ist die Nutzung eines handlichen Grills[2] möglich.
Das Landgericht Essen hat dabei entschieden, dass beim Grillen Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen ist. Der Grillgeruch und Qualm dürfen keine Beeinträchtigung darstellen. Andernfalls besteht die Möglichkeit eines generellen Grillverbots in der Hausordnung. Nachzulesen ist dies im Aktenzeichen 10, Seite 438/01.
In der eigenen Wohnung zu rauchen, ist immer mehr verpönt. Denn der Rauch trägt zur Verfärbung der Wände bei und der Geruch ist selbst für Raucher unangenehm. Daher dient der Balkon als Ausweichort, um dort die Zigarette zu genießen.
Steigt der Zigarettenrauch jedoch in eine umliegende Wohnung, könnte dieser Genuss eingeschränkt werden. So ist es möglich, dass rauchfreie Zeiten eingehalten werden müssen, in denen die Nachbarn nicht dem Geruch ausgesetzt sind. Dies ist insbesondere bei Kettenrauchern möglich, die zahlreiche Zigaretten auf dem Balkon zu sich nehmen. So sieht es der Bundesgerichtshof (BGH), dessen Entscheidung im Aktenzeichen V ZR 110/14 nachzulesen ist.
Beim Kochen gehen die Geschmäcker weit auseinander. Besonders, wer Vorlieben für Zwiebeln, Knoblauch oder Chilis besitzt, macht sich bei den Nachbarn nicht unbedingt beliebt. Denn diese Gerüche sind nicht nur unangenehm, sondern können Reizungen der Schleimhäute auslösen.
Sind beim Kochen derartig intensive Gerüche wahrnehmbar, dass diese eine Belästigung darstellen, müssen Mieter diese Leidenschaft anders ausleben. Sie müssen beim Kochen darauf achten, dass keine Geruchsbelästigung entsteht. So entschied es das Oberlandesgericht Köln, was im Aktenzeichen 16Wx67/97 niedergeschrieben ist.
Intensive Gerüche aus der Nachbarschaft
In Deiner Wohnung möchtest Du ungestört von Deinen Nachbarn leben. Am besten bekommst Du von Ihnen nichts mit.
Aufgrund der engen Wohnsituation ist es möglich, dass Du nicht nur Lärm von den Nachbarn wahrnimmst, sondern auch unangenehme Gerüche. Diese entstehen beim Kochen, durch das Rauchen oder vom Grillen auf dem Balkon[3].
Solch einem Gestank ausgesetzt zu sein, mindert die Wohnqualität deutlich. Weise den Nachbarn zunächst auf dieses Problem hin und bitte darum, das Verhalten zu verändern. Sollte dies keinen Erfolg bringen, musst Du den Rechtsweg bestreiten. Suche hierfür einen Anwalt oder einen Mieterschutzbund auf. Die Handlungsmöglichkeiten des Vermieters sind eingeschränkt, sodass erst eine Kündigung erfolgen kann, falls Schäden zu befürchten oder sonstige Verstöße gegen den Mietvertrag nachweisbar sind.
Häufige Fragen
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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