Auf einen Blick

  • Grundschuldzinsen dienen als zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber und wirken sich nur bei Zahlungsausfall aus
  • Die Grundschuldzinsen liegen üblicherweise zwischen 15 und 20 Prozent, sie stellen die Obergrenze des Sicherheitsumfangs dar
  • Der Zinssatz ist im Grundbuch festgeschrieben und relevant für nachrangige Schuldner sowie bei einer Zwangsversteigerung
  • Bei einer Zwangsversteigerung musst Du sowohl die Grundschuld als auch die Zinsen zurückzahlen

Mit Abschluss der Immobilienfinanzierung verlangt der Kreditgeber in der Regel die Eintragung einer Grundschuld. Diese ist mit einem umfassenden Grundpfandrecht verbunden, welche es der Bank ermöglicht, im Falle von Zahlungsschwierigkeiten die Zwangsversteigerung einzuleiten. Die Grundschuld gilt als notwendige Sicherheit für den Abschluss der Finanzierung.

Im Grundbuch sind zudem die Grundschuldzinsen vermerkt. Welchen Zweck erfüllen diese Zinsen und geht dies mit einer höheren Zahlungslast für Dich ein?

Funktion der Grundschuldzinsen

Die Grundschuldzinsen sind zwar im Grundbuch festgehalten, wirken sich aber nicht unmittelbar auf Deine Zahlungsverpflichtungen aus. Daher wird auch oftmals von einem fiktiven Zins gesprochen, da dieser nur eine Wirkung entfaltet, falls ein Zahlungsausfall eintritt.

Solltest Du nicht mehr in der Lage sein, die monatlichen Forderungen zu bedienen, bleibt Dir noch das Aussetzen der Rate. Gewährt Dir Deine Bank diese Möglichkeit nicht, tritt ein Zahlungsausfall ein. Du bist nicht mehr in der Lage den Kredit zu bedienen, woraufhin der Darlehensgeber von Seinem Grundpfanrecht Gebrauch macht und die Zwangsversteigerung einleitet.

Dieser Vorgang ist mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Es entstehen Kosten, die in der ursprünglichen Grundschuld nicht berücksichtigt sind. Denn diese bezieht sich lediglich auf das Darlehen.

Fiktiver Zins
Wirkung nur bei Zahlungsausfall

Bezahlst Du die vereinbarten Raten pünktlich, besitzt der Grundschuldzins keinerlei Auswirkung auf die Immobilienfinanzierung. Erst bei einem Zahlungsausfall kommt der Zins zum Tragen. Daher wird dieser auch als fiktiver Zins bezeichnet.

Um die weiteren Aufwendungen sowie den Zahlungsausfall ersetzt zu bekommen, ist die Grundschuld mit Zinsen verbunden. Diese kommen jedoch nur zum Tragen, wenn der Darlehensgeber von Seinem Grundpfandrecht Gebrauch macht.

Daher besteht für die Grundschuldzinsen eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Es tritt demnach kein Zinseszins Effekt ein und die Forderungen bewegen sich in einem festgelegten Rahmen.

Zahlst Du die Verbindlichkeiten pünktlich, hat der Grundschuldzins für Dich keine spürbare Auswirkungen. Es handelt sich um eine weitere Sicherheit, die erst bei Zahlungsschwierigkeiten relevant ist.

Höhe der Grundschuldzinsen

Der Grundschuldzins liegt in der Praxis üblicherweise zwischen 15 und 20 Prozent. Dies mag zum Vergleich der Immobilienzinsen, die in der Regel bei wenigen Prozenten liegen, nach Wucher klingen. Doch da die Zinsen verjähren und diese nur fiktiv zu behandeln sind, musst Du Dich weniger darum sorgen.

Die Grundschuld plus der Grundschuldzins stellt die Obergrenze des Sicherungsumfangs für den Darlehensgeber dar. Diesen Betrag darf Er bei einer Zwangsversteigerung einfordern.

Ein Anspruch auf die Zahlung von weiteren Aufwendungen, die durch die Zwangsversteigerung entstehen, sind bereits durch den Grundschuldzins abgegolten. Weitere Forderungen sind daher nicht zulässig.

Zinssatz im Grundbuch festgeschrieben

Treten bei Dir Zahlungsschwierigkeiten ein und glaubst Du, dass eine Zwangsversteigerung droht, solltest Du über die genauen Modalitäten der Grundschuld Bescheid wissen. Hierzu zählt auch die Höhe der Grundschuldzinsen.

Diese sind in der Abteilung III des Grundbuchauszugs[1]https://www.drklein.de/finanzlexikon/abteilung-i-iii-des-grundbuches.html ersichtlich. Dort ist die Grundschuld als fixer Betrag vermerkt, während der jährliche Zinssatz in Prozent angegeben ist.

Relevant ist der Zinssatz, falls weitere Schuldner im Grundbuch vermerkt sind. Diese dürfen erst Ihre Forderungen befriedigen, wenn der ranghöhere Schuldner bedient wurde. Je höher der Zins, desto geringer sind die Aussichten, dass nachrangige Schuldner Ihre gesamten Zahlungen erhalten.

Grundschuldzinsen als zusätzliche Absicherung

Darlehensgeber gehen mit der Vergabe des Kredits im sechsstelligen Bereich ein hohes Risiko ein. Sie fordern daher eine maximale Sicherheit, um im Falle eines Kreditausfalls nicht auf den offenen Forderungen sowie Kosten sitzenzubleiben.

Die Grundschuldzinsen erhöhen die ursprünglich vereinbarte Grundschuld. Mit einer Höhe von über 15 Prozent erscheinen die Zinsen eine unverhältnismäßige Belastung darzustellen. Doch sie kommen nur zur Anwendung, falls Du das Darlehen nicht mehr bedienen kannst. Andernfalls haben sie nur eine Bedeutung für weitere Schuldner, die im Grundbuch nachrangig eingetragen sind.

Beachte bei einer Zwangsversteigerung, dass Du sowohl die Grundschuld samt Zinsen zurückzahlen musst. Vermeide daher diesen Vorgang und strebe frühzeitig eine Umschuldung an oder verkaufe die Immobilie frühzeitig auf dem freien Markt.

Häufige Fragen

Der Grundschuldzins ist ein Zins, das auf den Betrag angewendet wird, der durch eine Grundschuld auf einem Immobilienvermögen gesichert ist. Er dient als Sicherheit für den Kreditgeber im Falle einer Nichtzahlung durch den Kreditnehmer und wird in der Regel als Prozentsatz des Kreditbetrags berechnet.

Die Höhe der Zinsen bei einer Grundschuld variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der aktuelle Marktzinssatz, die Bonität des Kreditnehmers und die Bedingungen des Kreditvertrages. Normalerweise liegt der Zinssatz zwischen 12 und 20 Prozent.

Der Grundschuldzins ist oft höher als der Darlehenszins, da er ein zusätzliches Risiko für den Kreditgeber abdeckt. Dieses Risiko beinhaltet die Möglichkeit, dass der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann und das Immobilieneigentum verkauft werden muss. Durch einen höheren Grundschuldzins versucht der Kreditgeber, dieses Risiko auszugleichen.

Sebastian Jacobitz

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