Auf einen Blick

  • Du hast das Recht, gegen das unsachgemäße Verbrennen von Paletten durch Deinen Nachbarn vorzugehen
  • Das Verbrennen von Paletten ist gesetzlich verboten und kann zu hohen Bußgeldern führen
  • Die unsachgemäße Verbrennung führt zu Umweltverschmutzung und Gesundheitsrisiken durch giftige Gase
  • Wenn der Nachbar die Paletten verbrennt, solltest Du das Ordnungsamt informieren oder einen Anwalt einschalten.

Bei der Entsorgung des eigenen Mülls könnten manche Nachbarn den einfachen Weg gehen und diesen einfach verbrennen. Insbesondere durch das vermehrte Aufkommen von Kaminöfen, könnte der Gedanke bestehen, darin doch einfach Gartenhölzer oder Paletten zu verbrennen. Schließlich entfällt dadurch die lästige Entsorgung beim Wertstoffhof.

Diese Art der Entsorgung stößt bei Dir als Nachbarn jedoch auf wenig Gegenliebe. Denn der dunkle Rauch weht zu Deinem Grundstück herüber und es tritt eine spürbare Belästigung auf. Der Ruß setzt sich auf den Oberflächen ab und an die Nutzung des Gartens ist kaum mehr zu denken.

Wie darfst Du gegen den Nachbarn vorgehen, damit dieser sich an die Vorschriften hält und keine Paletten mehr im Ofen verbrennt?

Gesetzliche Vorschriften

Kaminöfen erfreuen sich einer größeren Popularität und werden angesichts hoher Energiepreise wieder häufiger in Häusern installiert. Richtig eingesetzt gelten sie als umweltfreundlicher[1]https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/kaminoefen-so-nutzen-sie-ihren-kaminofen-umweltfreundlich-44636 und ermöglichen ein günstiges Heizen des Hauses.

Doch ganz so einfach, wie zu Zeiten der Großeltern, ist die Nutzung des Kamins nicht mehr. Heutzutage besteht ein größeres Bewusstsein für den Umweltschutz, sodass es längst nicht mehr erlaubt ist, beliebe Brennstoffe in den Ofen zu werfen.

Der Gesetzgeber hat mit der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (1. BImSchV[2]https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/ ) genau festgelegt, welche Brennstoffe für den Kaminofen zugelassen sind. So ist es nicht mehr zulässig, beliebiges Holz in den Kamin zu werfen, sondern es gilt die Vorschriften zu beachten.

Aus den folgenden Gründen darf ausschließlich dafür freigegebenes Kaminholz in den Ofen. Verstößt Dein Nachbar dagegen, drohen empfindliche Strafen.

Umweltschutz

Beim Verbrennen beliebiger Stoffe gelangen unkontrolliert giftige Gase in die Umwelt. Selbst unauffälliges Holz könnte chemisch behandelt worden sein, sodass diese Stoffe freigesetzt werden.

Dies ist auch bei Paletten der Fall, die meist so behandelt wurden, dass sie widerstandsfähiger gegenüber Schädlingen sind. Je nach Einsatzzweck variieren die hierfür verwendeten chemischen Stoffe.

Giftstoffe in Paletten
Giftstoffe in der Umwelt

Durch das Verbrennen der Paletten gelangen chemische Giftstoffe in die Umwelt. Denn das eigentlich natürlich wirkende Holz ist meist so behandelt, dass es widerstandsfähiger ist. Durch das Verbrennen gelangen die Gifte unkontrolliert in die Luft.

Beim Verbrennen der Paletten gelangen die Giftstoffe unkontrolliert in die Umwelt. Es handelt sich hierbei um einen schweren Verstoß, den Du keinesfalls hinnehmen solltest.

Gesundheitsgefahr

Aus dem Kamin drängt der dichte Rauch auf Dein Grundstück und dieser ist mit einem Gestank verbunden. Instinktiv versuchst Du dem Qualm zu entkommen und hältst Dich lieber im Inneren auf.

Doch für den Nachbarn, der die Paletten verbrennt, besteht eine noch viel größere Gesundheitsgefahr. Denn bei der Verbrennung können Giftstoffe entstehen, die sich in Wohnräumen ausbreiten. Dazu gehören:

  • Formaldehyd
  • Dioxine
  • Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Furane

Die Aufnahme dieser Stoffe ist mit einem erhöhten Krebsrisiko verbunden. Zwar sollten moderne Kamine so gestaltet sein, dass die giftigen Gase nicht in die Wohnräume gelangen, doch lässt sich dies nie zu 100 Prozent ausschließen.

Durch das unsachgemäße Verbrennen von Paletten oder anderen Stoffen, die nicht für den Ofen geeignet sind, besteht insbesondere für den Nachbarn eine Gefahr für die Gesundheit. Vielleicht ist sich dieser darüber nicht bewusst, sodass etwas aufklärende Arbeit hier bereits zu einer anderen Sichtweise führen könnte.

Beschädigung des Ofens

Schädlich ist das Verbrennen der Paletten oder anderen ungeeigneten Stoffen ebenfalls für den Ofen. Das Material ist nicht für diese Brennstoffe ausgelegt, sodass ein stärkerer Verschleiß auftritt. Beschädigungen treten auf, die mit einer größeren Gesundheitsgefahr einhergehen.

Gefährlich ist in diesem Zusammenhang auch der Rußbrand. Dieser könnte auftreten, falls sich im Kamin ein Glanzruß ablegt.

Diese Brennstoffe sind für den Ofen nicht geeignet

In der Vergangenheit wurde weniger Wert darauf gelegt, was genau in den Ofen kam. Mittlerweile sind allerdings einige Brennstoffe verboten, die auf den ersten Blick als ungefährlich erscheinen. Hierzu gehören:

  • Feuchtes Holz

Obwohl einige unbehandelte Holzsorten für das Verbrennen im Ofen geeignet sind, ist auch der Zustand zu beachten. Denn das Holz muss absolut trocken sein. Ist die Restfeuchte bei über 25 Prozent, ergeben sich daraus verschiedene Probleme. So ist eine Rauchbelästigung wahrscheinlich, die Verbrennung geschieht nicht vollständig und der Wirkungsgrad ist geringer. Daher ist es verboten, das Holz mit einer höheren Restfeuchte zu verbrennen.

  • Behandeltes Holz

Noch gefährlich ist hingegen das Verbrennen von behandeltem Holz. Hierzu gehören Hölzer, die eine Lackierung besitzen, imprägniert oder beschichtet sind. Diese werden etwa bei Möbelstücken eingesetzt, um die Lebensdauer zu erhöhen und weitere Eigenschaften zu verbessern.

Gleichzeitig bedeutet die Behandlung aber auch, dass das Verbrennen nicht erlaubt ist. Denn durch diesen Prozess würden die Stoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen.

  • Altpapier

Auch beim Altpapier gilt, dass dieses häufig chemisch behandelt wurde. Papier und Kartons eignen sich daher höchsten für das Anzünden des Ofens. Als Brennstoffe sind diese nicht geeignet.

  • Müll

Noch schwerwiegender ist das Verbrennen von beliebigem Abfall im Ofen. Der Müll mag zwar in Rauch aufgehen, aber als Müllverbrennungsanlage taugt der Ofen keinesfalls. Dadurch setzt der Nachbar Giftstoffe frei, die eine echte Gefahr für die Umwelt darstellen. Zudem könnten sich Rückstände im Kamin bilden, die zu einer Beschädigung führen.

Verbot des Verbrennens von Einwegpaletten

Der Einsatz des Ofens muss verantwortungsvoll geschehen. Er ist keinesfalls ein Ersatz der Mülltonne und selbst bestimmtes Holz oder Altpapier ist nicht für die Verbrennung geeignet. Weshalb genau ist das Verbrennen der Paletten verboten?

Zwar besteht innerhalb der EU die Vorschrift, dass in den üblichen Europaletten keine Holzschutzmittel enthalten sein dürfen und diese möglichst unbehandelt sein müssen, doch ist unklar, inwiefern diese Vorgaben eingehalten werden. Denn die Paletten bewegen sich über den gesamten Globus, wo sie den unterschiedlichsten Einflüssen ausgesetzt sind. So könnten sie giftige Dämpfe aufnehmen oder es setzen sich andere Giftstoffe in den Paletten ab, die von außen nicht erkennbar sind.

Verbotenes Verbrennen im Ofen
Freisetzung chemischer Giftstoffe

Die Paletten haben häufig ein bewegtes Leben hinter sich. Im Rahmen der Lagerung könnten sie giftige Dämpfe aufgenommen haben, die beim Verbrennen freigesetzt werden. Auch Nägel sind möglicherweise noch im Holz vorhanden, die zu Schäden am Kaminofen führen.

Verbrennt der Nachbar die Paletten, setzt Er die gebundenen Giftstoffe wieder frei. Es kommt zu einer deutlichen Rauchentwicklung, die auch auf Deinem Nachbargrundstück eine Belastung darstellt. Das Verbrennen geht mit einem deutlichen Ruß sowie Gestank einher, weshalb dieser Vorgang verboten ist.

Zudem könnten sich Nägel in den Paletten befinden, die zu Schäden am Ofen oder dem Kamin führen. In jedem Fall ist das Verbrennen der Einwegpaletten verboten, sodass Du Dich gegen diese Belästigung wehren solltest.

Höhe der Bußgelder

Verbrennt der Nachbar die Paletten, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld einhergeht. Die Höhe variiert je nach Bundesland und ist abhängig von den schädlichen Einflüssen, die von der unsachgemäßen Verbrennung einhergehen.

  • 150€

Wurde der Nachbar dabei erwischt, nicht erlaubte Brennstoffe in den Ofen zu geben, ohne dass eine schädliche Umwelteinwirkung auftrat, ist dieses Vergehen meist mit einem Bußgeld bis 150€ verbunden. Es konnte bisher nicht nachgewiesen werden, welche Schadstoffe in die Umwelt gelangt sind.

  • 25.000€ bis 50.000€

Deutlich höher fällt das Bußgeld aus, falls sich nachweisen lässt, dass eine schädliche Umwelteinwirkung vorlag. Sind Giftstoffe durch das Verbrennen der Paletten freigesetzt worden, drohen empfindliche Strafen. Darüber sollte sich der Nachbar bewusst sein, wenn Er das nächste Mal die Paletten versucht im Ofen zu verbrennen.

Vorgehen gegen den Nachbarn

Auf Deiner Terrasse möchtest Du nicht vom Rauch des Nachbarn belästigt werden. Welche Vorgehensweise bietet sich an, um gegen die unsachgemäße Verbrennung der Paletten vorzugehen?

Gespräch suchen

Im ersten Schritt lohnt es sich, das persönliche Gespräch zu suchen. Weise Deinen Nachbarn darauf hin, dass der Rauch zu Deinem Grundstück gelangt und für Dich eine Störung darstellt.

Ebenfalls könntest Du darlegen, welche Gefahren mit dem Verbrennen der Paletten verbunden sind. Denn auch der Nachbar sollte eigentlich daran interessiert sein, dass Sein Ofen keinen Schaden erleidet.

Ordnungsamt informieren

Tritt keine Verbesserung der Situation ein, ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner. Informiere die Behörde über das verbotene Verbrennen der Paletten. Diese werden, je nach Kapazität, eine Kontrolle durchführen, um sich selbst ein Bild von der Lage zu machen. Bestätigt das Ordnungsamt das Vergehen, sorgt das Bußgeld wahrscheinlich dafür, dass der Nachbar sich an die Gesetzeslage hält.

Anwalt einschalten

Mitunter könnte das Ordnungsamt überlastet sein und sich kaum um Dein Problem kümmern. Dann ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten.

Über den Klageweg lässt sich Dein Recht einfordern, sodass dem Nachbarn empfindliche Strafen drohen, sollte Er weiterhin die Paletten verbrennen.

Sieh den Anwalt jedoch nur als letztes Mittel an, um Deine Ansprüche durchzusetzen. Es stellt eine erhebliche Belastung des nachbarschaftlichen Verhältnisses dar, sodass ein freundliches Miteinander kaum mehr zu erwarten ist.

Unsachgemäßes Verbrennen von Paletten

Verbrennt der Nachbar alte, ungenutzte Paletten im Ofen oder dem Garten, geht dies mit einer deutlichen Belästigung für Dich einher. Aschereste finden sich auf Deinem Grundstück ein und überziehen die Gartenmöbel mit einem unschönen Film.

Ebenso liegt eine Gesundheitsgefahr vor, da unklar ist, in welcher Weise das Holz der Paletten behandelt wurde. Du atmest möglicherweise krebserregende Stoffe ein.

Vom Gesetz her bestehen klare Vorschriften hinsichtlich der erlaubten Brennstoffe. Paletten gehören nicht dazu und dürfen weder im Ofen noch in einer Feuerstelle im Garten verbrannt werden.

Weise Deinen Nachbarn darauf hin, schalte das Ordnungsamt ein oder wende Dich an einen Anwalt. Bei solch einem Vergehen drohen je nach Bundesland Bußgelder von bis zu 50.000€, sodass es keinesfalls mit einem Kavaliersdelikt gleichzusetzen ist.

Häufige Fragen

Wenn der Nachbar Gartenabfälle verbrennt, solltest Du zuerst das Gespräch suchen und ihn höflich auf mögliche Gesetzesverstöße hinweisen. Falls dies keine Wirkung zeigt, kannst Du den Vorfall an das zuständige Ordnungsamt melden. Dieses hat die Befugnis, bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben Sanktionen zu verhängen.

Wenn der Nachbar generell Sachen verbrennt, die er nicht verbrennen darf, ist ebenfalls der erste Schritt, das Gespräch zu suchen. Bringt dies keine Veränderung, ist es angebracht, das zuständige Ordnungsamt zu kontaktieren. Dieses prüft den Vorfall und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein.

Gestrichenes Holz darfst Du grundsätzlich nicht verbrennen. In der Farbe können chemische Substanzen enthalten sein, die beim Verbrennen giftige Dämpfe freisetzen und sowohl Mensch als auch Umwelt schädigen.

Beim Verbrennen von Holz gibt es gesetzliche Vorschriften, die beachtet werden müssen. Erlaubt sind in der Regel unbehandeltes Holz und naturbelassene Holzreste. Diese dürfen verbrannt werden, sofern es die örtlichen Regelungen zulassen und kein Smogalarm besteht.