Auf einen Blick

  • Gesetzlich ist die aktuelle Adresse dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen
  • Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug
  • Ein Versäumnis kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro einhergehen, wobei es in der Praxis oftmals bei 20 Euro liegt

Inhaltsverzeichnis


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Durch die Meldeadresse teilst Du den Behörden mit, wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet. Dies ist etwa wichtig, um Dokumente zu erhalten. Aber auch aus steuerlicher Sicht ist die Meldung bedeutsam. Gemeinden erhalten Förderungen, die abhängig von der Einwohnerzahl sind. Daher besteht auch hier das Interesse, dass sämtliche Bewohner sich beim Einwohnermeldeamt melden.

Ziehst Du allerdings ständig um oder findest keine Wohnung, könntest Du es mit der Meldeadresse weniger genau nehmen. Vielleicht nutzt Du auch einfach die Adresse der Eltern oder Bekannten, um gemeldet zu sein, ohne tatsächlich dort zu wohnen. Welche Strafen drohen, wenn Du eine Meldeadresse nutzt, ohne dort zu wohnen?

Die ordnungsgemäße Meldeadresse

In Deutschland besteht die Vorschrift, dass Du Dich immer an- und abmelden musst, wenn Du Deinen Wohnsitz wechselst. Bedeutsam ist hierbei, wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet. Nutzt Du verschiedene Orte, musst Du abwägen, wo Du Dich die meiste Zeit aufhältst.

Dies ist zum Beispiel für Studenten wesentlich, die regelmäßig vom Studienort zu den Eltern pendeln. Aus Bequemlichkeit unterbleibt die Meldung beim Einwohnermeldeamt[1]https://umziehen.de/an-ab-ummelden/wohnsitz-anmelden-192 und der Wohnsitz ist weiterhin bei den Eltern. Eigentlich müsste der offizielle Wohnsitz aber am Studienort sein, wenn dort der Lebensmittelpunkt besteht und die Aufenthaltsdauer länger ist als bei den Eltern.

Die Meldung des korrekten Wohnsitzes ist aus verschiedenen Gründen relevant. Dies dient etwa statistischen Zwecken, ist aber auch aus finanzieller Perspektive nötig.

Pflicht zur Ummeldung
Vorschrift zur Anmeldung des Wohnsitzes

In Deutschland ist es vom Gesetz her vorgeschrieben, dass Du immer Deinen aktuellen Lebensmittelpunkt als Wohnsitz angibst.

§17 BMG „(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“

Denn Gemeinden erhalten, je nach Einwohnerzahl, unterschiedliche Förderungen. Befinden sich Einwohner in der Stadt, die jedoch nicht in der Wohnung gemeldet sind, nutzen diese die Infrastruktur, ohne dass ein finanzieller Ausgleich besteht. Zudem ist es auch für den Status relevant, ob etwa die Einwohnerzahl überschritten wurde, um sich „Großstadt“ nennen zu dürfen.

In Deutschland ist das Meldegesetz relativ streng geregelt. Du bist dazu verpflichtet, Dich schnellstmöglich umzumelden und immer anzugeben, wo gerade Dein Lebensmittelpunkt ist. In anderen Ländern wird dies meist lockerer gehandhabt. Dort ist erst eine Ummeldung notwendig, wenn Du Dich für mehrere Monate an einem Ort aufhältst oder es ist nicht mal von Interesse Deine aktuelle Adresse zu erfahren.

Strafen bei falscher Meldeadresse

Wie üblich, drohen Strafen, wenn Du nicht der Aufforderung des Meldegesetzes nachkommst und die Ummeldung unterlässt. Die Strafe beträgt etwa 1.000 Euro, wenn Du die Ummeldung schlichtweg nicht innerhalb der Frist vornimmst.

Hast Du gar einen Scheinwohnsitz angemeldet, um etwa Vorteile hinsichtlich des Kindergartenplatzes zu erhalten, sind sogar Bußgelder in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. Dies ist in §54 Bundesmeldegesetz[2]https://ra.de/gesetze/bmg/abschnitt-6 festgeschrieben.

Verwarngeld
Verwarngelder in der Praxis

Theoretisch sind die Strafen, die drohen, wenn Du Dich nicht rechtzeitig ummeldest oder der Wohnsitz nicht Deinem Lebensmittelpunkt entspricht, empfindsam. In der Praxis wirst Du jedoch meist nur mit einem Verwarngeld von 10 Euro belegt, wenn die Ummeldung verspätet erfolgt.

Die Bußgelder stellen allerdings nur eine Drohung dar. In der Praxis werden üblicherweise für einfache Verstöße Verwarngelder von 10 Euro ausgesprochen. Dies sollte einen kleinen Denkzettel darstellen, um die Ummeldung rechtzeitig vorzunehmen. Aber die Strafe geht weniger ins Geld und ein höheres Bußgeld wird nicht fällig.

Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass die Nachweisbarkeit des Wohnsitzes sich nicht immer als einfach gestaltet. Lebst Du an verschiedenen Orten, müsste genau bewiesen werden, wo Du Dich zu welcher Zeit aufgehalten hast. Dies wäre mit einem hohen Aufwand verbunden, welcher sich kaum lohnt. Daher bleibt es beim einfachen Verwarngeld und hohe Bußgelder bleiben aus.

Anmeldung als Zweitwohnsitz

Hältst Du Dich an mehreren Orten auf, gibt es auch legale Möglichkeiten, dies dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Dies gelingt über die Anmeldung als Zweitwohnsitz. Dies ist überwiegend für Studenten oder Handwerker interessant, die zwischen zwei Wohnsitzen pendeln.

Zu beachten ist hierbei, dass manche Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer verlangen. Damit könnten zusätzliche Kosten auf Dich zukommen. Die Steuer orientiert sich an der Netto-Kaltmiete und wird dort aufgeschlagen. Fällst Du unter eine gewisse Einkommensgrenze, kannst Du Dich jedoch von dieser Steuer befreien lassen. Ebenso bestehen Erleichterungen für Berufspendler, sodass auch diese von der Steuer selten betroffen sind.

Vorschriften zur Meldeadresse

In Deutschland besteht die Vorschrift, dass Du Dich immer an dem Ort anmelden musst, wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet. Du teilst dem zuständigen Einwohnermeldeamt mit, dass Du dort eine Wohnung beziehst oder Dich dort überwiegend aufhältst.

Die Ummeldung hat unverzüglich zu erfolgen. Kommst Du dieser Pflicht nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Eine Meldeadresse bei Freunden solltest Du daher nur angeben, wenn Du Dich tatsächlich dort regelmäßig aufhältst.

Noch teurer wird es, wenn Du vorsätzlich eine Meldeadresse angibst, ohne dort zu wohnen. Dies betrifft natürlich auch eine digitale Immobilie. Dann handelt es sich um einen Scheinwohnsitz, womit eine Strafe von bis zu 50.000 Euro verbunden ist. Den Scheinwohnsitz könntest Du nutzen, um Dein Kind in eine bestimmte Kita oder Schule zu schicken. Um dies zu unterbinden, drohen hohe Strafen.

Nimm daher das Meldegesetz ernst und teile dem Einwohnermeldeamt mit, wenn Veränderungen Deiner Lebenssituation auftreten. Dann musst Du keine Angst vor solch hohen Strafen haben und kannst regulär die Wohnung beziehen.

Häufige Fragen

Wohnst Du an einem anderen Ort als Du gemeldet bist, könnte es sich um einen Scheinwohnsitz handeln. Dies ist in Deutschland verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Die Meldeadresse und der Wohnsitz sind zwei unterschiedlich definierte Begriffe. Meldeadresse und Wohnsitz müssen nicht miteinander übereinstimmen.

Auch ohne Wohnung solltest Du Dich beim Einwohnermeldeamt melden. Dort findet eine Registrierung als „ofW“ statt. Dies steht für „ohne festen Wohnsitz“. Somit besteht auch ohne Wohnung weiterhin der Anspruch auf Sozialleistungen, welche geleistet werden können, insofern eine Postadresse zur Verfügung steht.