Auf einen Blick
Vermieter und Mieter gehen unterschiedliche Verpflichtungen ein. Während der Vermieter das Mietobjekt zur Nutzung bereitstellt, muss der Mieter regelmäßig die Miete überweisen.
Bei Mietnomaden besteht die Besonderheit darin, dass bereits bei der Anmietung das Ziel bestand, die Miete nicht zu bezahlen. Somit unterscheiden Sie sich von jenen Personen, die aufgrund finanzieller Engpässe der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen.
Mietnomaden verletzen zwar vorsätzlich die geltenden Rechte, doch aufgrund der langsamen Vorgehensweise des Justizapparates, können Sie für einige Zeit in der Wohnung verbleiben. Denn die Rechte der Mieter sind weitreichend und betreffen auch jene Personen, die gar keine Mietzahlungen leisten.
So dauert es einige Monate oder gar Jahre, bis die Mietnomaden die Wohnung verlassen. Neben den fehlenden Mietzahlungen zeigen sich häufig auch Schäden am Mietobjekt. Denn die Mietnomaden besitzen kein Interesse daran, langfristig in der Wohnung zu verbleiben, weshalb Sie nicht gerade sorgsam mit der Einrichtung umgehen.
Auf diese Weise entstehen Vermietern schnell Schäden im fünfstelligen Bereich. Hinzu kommt der zeitliche Aufwand und Stress, um die Mietnomaden aus der eigenen Wohnung zu bekommen.
Für Vermieter gelten Mietnomaden daher zurecht als einer der größten Albträume. Damit es nicht zu Mietausfällen und Schäden kommt, sollten Vermieter bei der Auswahl der Mietinteressenten sorgsam sein und gründlich die Personen prüfen. Denn einmal den Schlüssel übergeben, verlieren Vermieter die Kontrolle über die eigene Wohnung, sodass Sie vorab sicherstellen müssen, dass die neuen Mieter vertrauenswürdig und liquide genug sind, um die Miete zu zahlen.
Einordnung der Mietnomaden
Wie genau sind Mietnomaden definiert und woher stammt eigentlich der Begriff? Folgend erhältst Du eine Einordnung und Abgrenzung der Mietnomaden.
Rechtlich
Mietnomaden verstoßen bewusst gegen das Gesetz. Es handelt sich nicht um einen einmaligen Zahlungsverzug, sondern bereits bei der Bewerbung für die Wohnungen besteht die Absicht, keinerlei Miete zu leisten.
Rechtlich handelt es sich daher um einen Eingehungsbetrug[1]https://kujus-strafverteidigung.de/strafrechts-abc/eingehungsbetrug/ nach §263 StGB. Dieser Paragraf deckt auch den häufig verwendeten Begriff des Mietbetrugs ab. Somit gibt es keinen eigenständigen Straftatbestand des Mietnomadentums, sondern dieser ist von den bestehenden Betrugstatbeständen abgedeckt.
Begrifflich
Das Nomadentum beschreibt eine unstete Lebensweise, die von einem regelmäßigen Ortswechsel geprägt ist. Nomaden stehen dabei im Gegensatz zur sesshaften Lebensweise, bei welcher über längere Zeit ein Lebensmittelpunkt besteht.


Vorsätzlicher Mietbetrug
Mietnomaden zahlen die Miete nicht, weil Sie unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten gelangen. Sie haben die Wohnung bereits mit dem Vorsatz gemietet, keinerlei Zahlungen zu leisten. So ist klar, dass Sie nur eine begrenzte Zeit in der Wohnung verbleiben, bis Sie zum nächsten Objekt weiterziehen.
Ein Mietnomade ist folglich eine Person, welche von Wohnung zu Wohnung zieht, ohne dort die Miete zu entrichten. Je nach Schnelligkeit der Justiz können Mietnomaden mehrere Monate bis über ein Jahr in der Wohnung verbleiben. Erst nach dieser langen Dauer ist die Räumungsklage erfolgreich abgeschlossen, sodass eine Handhabe gegen den Mietnomaden besteht.
Schadenssummen
Der entstandene Schaden für den Vermieter setzt sich aus den Mietausfällen sowie den Beschädigungen des Mietobjektes zusammen. Je länger der Mietnomade sich in der Wohnung aufhält und je höherpreisiger diese ist, desto größer fällt der Schaden aus.
Bei knapp der Hälfte der Fällen an Mietnomaden beträgt der Schaden weniger als 5.000 Euro. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die verpassten Mietzahlungen. Treten jedoch stärkere Beschädigungen an der Wohnung auf, bedeutet dies in rund einem Viertel der Fälle, dass die Schadenssumme den Wert von 10.000 Euro übersteigt.
Volkswirtschaftlich häufen sich Schäden von mehreren hundert Millionen Euro an. Diese sind überwiegend vom Vermieter zu tragen. Ein Schadenersatz gestaltet sich als schwierig, da die Mietnomaden selten über die finanziellen Mittel zur Schadensdeckung verfügen.
Schutz für Vermieter
Vermieter möchten bei der Vermietung alles daran setzen, dass beim neuen Mietverhältnis keine Probleme auftreten. Die Zahlungen sollen pünktlich erfolgen und die Vermietung ein lohnenswertes Geschäft sein.
Eine zentrale Liste über Mietnomaden besteht in Deutschland allerdings nicht. Der Datenschutz ist zu streng, als dass solch eine Datenbank bestehen könnte. Daher müssen Vermieter auf anderen Wegen die Mietnomaden erkennen und von einer Vermietung an die Betrüger absehen.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Vermieters besteht darin, den finanziellen Hintergrund der Bewerber zu prüfen. Dies stellt sicher, dass die Kreditwürdigkeit ausreichend hoch ist, um der monatlichen Zahlungsverpflichtung nachzukommen.
Als eine der ersten Anlaufstellen gelten die Schufa[2]https://www.schufa.de/ sowie die Auskunftei Creditreform[3]https://www.creditreform.de/ . Diese erfassen umfangreiche Daten zur Bewertung der finanziellen Zuverlässigkeit. Wurden in der Vergangenheit Rechnungen nicht bezahlt, ist dies als negativer Punkt ersichtlich.
Allein auf solche Auskunfteien dürfen sich Vermieter jedoch nicht verlassen. Für eine größere Sicherheit bietet es sich an, einen Einkommensnachweis zu verlangen. Mit diesem ist erkennbar, ob die Wohnung in das Budget passt oder Zahlungsausfälle zu erwarten sind.






Persönliche Prüfung der Interessenten
Eine der größten Sicherheiten bietet es, wenn Vermieter die ehemaligen Vermieter kontaktieren und dort nach Informationen fragen. Wurde die Miete stets geleistet ist unwahrscheinlich, dass es sich um Mietnomaden handelt.
Eine der wichtigsten Punkte zum Schutz vor Mietnomaden ist die Bestätigung vergangener Vermieter. Hierfür dient eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, welche nachweist, dass keinerlei offene Forderungen beim ehemaligen Vermieter vorhanden sind. Zudem ist das persönliche Gespräch mit dem vorherigen Vermieter aufschlussreich, um mehr über den Mietinteressenten zu erfahren.
Als Absicherung gegen Zahlungsausfälle sowie bei Schäden in der Mietwohnung dürfen Vermieter eine Kaution von maximal drei Monatsmieten verlangen. Diese ist im Mietvertrag festgehalten. Erst nach Überweisung der Kaution oder zumindest der gesetzlich vorgeschriebenen ersten Rate, darf die Schlüsselübergabe erfolgen.
Würdest Du als Vermieter bereits vor Eingang der Kaution die Schlüssel überreichen, beginnt ab diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis. Den Mietnomaden aus der Wohnung zu bekommen, ist dann nur noch mit einem langwierigen Prozess möglich.
Eine tiefgreifende Überprüfung der Mietinteressenten bieten keine hundertprozentigen Schutz. Es könnten Fehler auftreten oder die Betrüger sind so dreist, dass Sie unter falscher Identität die Wohnung anmieten.
Um sich vor den Schäden abzusichern, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Mietnomadenversicherung. Diese übernimmt im Schadensfall die gesamten Kosten oder zumindest einen Teil. Die Kosten betragen monatlich rund 10 bis 20 Euro.
Mietnomaden aus der Wohnung entfernen
Befinden sich die Mietnomaden in der Wohnung, stellt es eine große Herausforderung dar, Sie zum Auszug zu zwingen. Denn die Mieterrechte sind in Deutschland umfassend und gelten auch für Personen, die nicht Ihre Miete zahlen.
Folgend erhältst Du Tipps, um die Mietnomaden loszuwerden. Dabei handelt es sich um eine Vorgehensweise, die dem deutschen Recht entspricht. Jegliche alternative Handlungen, um asoziale Mieter hinauszuwerfen, sind natürlich mit einem Risiko verbunden und Vermieter machen sich selbst dabei strafbar.
Fristlose Kündigung
Die Probleme mit Mietnomaden sind keinesfalls neu. Sie beschäftigen die Justiz bereits seit mehreren Jahrzehnten. Aufgrund der immer höheren Schadenssummen hat der Gesetzgeber reagiert. So ist es nach § 543 Abs. 2 BGB[4]https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html erlaubt, die fristlose Kündigung auszusprechen, insofern Mieter entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete gezahlt haben oder insgesamt zwei Monatsmieten im Rückstand sind.
Sprich also schnellstmöglich die fristlose Kündigung aus und stelle das Dokument dem Mieter zu. Dann hast Du eine rechtliche Handhabe, um den Mietnomaden zum Auszug zu zwingen.
Räumungsklage
Selbst nach der fristlosen Kündigung darfst Du den Mietnomaden nicht einfach vor die Tür setzen. Die Wohnung als Vermieter zu betreten ist weiterhin verboten und weigert sich der Mietnomade auszuziehen, bleibt Dir nur die Räumungsklage als letzte Instanz.
Je nach Kapazität der Gerichte vergehen bis zur Zwangsräumung jedoch mehrere Monate, mitunter sogar mehr als ein Jahr. In dieser Zeit darf der Mietbetrüger weiterhin in der Wohnung verbleiben, sodass der Zustand des Mietobjektes ungewiss ist.






Langwierige Räumungsklage
Tritt der Zahlungsverzug auf, dann zögere nicht, sondern sprich unmittelbar die fristlose Kündigung aus. Da der Rechtsweg ein langwieriger Prozess ist, dürfen keine Verzögerungen auftreten.
Erst wenn die Räumungsklage abgeschlossen ist, kann die Zwangsräumung erfolgen. Häufig ziehen die Mietnomaden jedoch vor dem Termin aus und suchen sich eine neue Wohnung, wo Sie die Mietschulden anhäufen.
Nach der Räumung bleiben Dir als Vermieter in der Theorie noch weitere Optionen, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben. Abmildernd ist allerdings nur das Einbehalten der Kaution. Weitere Schadensersatzansprüche lassen sich selten durchsetzen, da die Betrüger weitergezogen sind und offiziell nicht über die Mittel verfügen, um die Kosten zu bezahlen. Somit bleiben Vermieter selbst auf einem Großteil des Schadens sitzen.
Mietnomaden in Deutschland
Es ist keine Seltenheit, dass Mieter für einen Monat Schwierigkeiten haben, die Miete zu leisten. Meist reagieren Vermieter darauf gelassen und erlauben das Aufschieben der Zahlungsfrist.
Bei Mietnomaden hat das Anhäufen der Mietrückstände jedoch System. Sie gehen mit Vorsatz das Mietverhältnis ein, ohne sich an die vereinbarten Zahlungen zu halten. Monat für Monat überweisen Sie keinen Cent an den Vermieter und bleiben dennoch in der Wohnung.
Grund hierfür ist der umfassende Schutz für Mieter sowie die langsame Justiz. Denn bis ein vollstreckbares Urteil ergeht, können die Mietnomaden oftmals bis zu einem Jahr „kostenlos“ in der Wohnung verbleiben. Am Ende entstehen neben dem Mietausfall noch Schäden am Eigentum, sodass Vermieter die Kosten von häufig mehr als 10.000 Euro selbst tragen müssen.
Vor dem Einzug ist es von der Seite des Vermieters wichtig, den Hintergrund der Menschen genau zu prüfen. Hierzu gehören die Kreditwürdigkeit, sowie die vergangenen Mietverhältnisse. Erst mit solch einem gründlichen Vorgehen besteht ein besserer Schutz, sodass Vermieter nicht auf solche Betrüger hereinfallen.
Häufige Fragen
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