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Auf einen Blick
Damit kein Dreck von draußen in Deine Wohnung gelangt, ist es bei Dir üblich, die Schuhe im Treppenhaus auszuziehen und vor der Tür abzustellen. Dort befindet sich ein kleines Schuhregal oder Du stellst sie einfach auf den Boden ab.
Für Dich ist diese Vorgehensweise praktisch, da die Wohnung sauberer bleibt und Du weniger putzen musst. Du fühlst Dich wohler und siehst darin kein Problem.
Doch Nachbarn könnten sich von den Schuhen im Treppenhaus gestört fühlen. Sie nehmen reichlich Platz ein und stellen womöglich eine Stolperfalle dar.
Sind Schuhe im Treppenhaus erlaubt oder musst sie dort entfernen? Erfahre, welche Regelungen zur Nutzung des Hausflurs im Mietrecht bestehen.
Erlaubt
Nicht erlaubt
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Dürfen Schuhe im Treppenhaus stehen?
In der Praxis besteht keine einheitliche Regelung, ob die Schuhe im Treppenhaus erlaubt sind oder Du sie von dort entfernen musst. Es ist im Einzelfall zu betrachten, wie groß die Beeinträchtigung ist und was die Hausordnung vorsieht.
Denn grundsätzlich gehört der Hausflur zu der Gemeinschaftsfläche des Mehrfamilienhauses. Dies bedeutet, dass Du Dich an die vereinbarten Regelungen halten musst. Du darfst den Platz vor Deiner Wohnungstür nicht für Dich allein beanspruchen, sondern dieser steht allen Mietparteien gleichermaßen zur Verfügung.
Bauliche Voraussetzungen des Treppenhauses
Ist das Treppenhaus weitläufig und bietet genügend Platz, sodass die Schuhe keine Stolperfalle darstellen, ist gegen das Abstellen kaum etwas einzuwenden. Ob Du die Schuhe dort aufbewahren darfst, ist auch von der Hausordnung abhängig. Vermeide einen Konflikt und versuche eine gemeinsame Lösung mit den Nachbarn zu finden.
Daher gilt, dass eine gegenseitige Rücksichtnahme gefordert ist. Sind Nachbarn in der Bewegung eingeschränkt und benötigen mehr Platz im Treppenhaus, solltest Du die Schuhe lieber entfernen, um einen Konflikt zu vermeiden.
Gleiches gilt auch, wenn das Treppenhaus besonders eng ist. Dann könnten die Schuhe eine Stolpergefahr darstellen. Versuche entsprechend nicht anhand des Mietrechts zu argumentieren, sondern finde eine gemeinsame Lösung mit dem Vermieter oder Nachbarn.
Folgend erhältst Du dennoch eine Übersicht darüber, wie Gerichte in der Praxis über Schuhe im Hausflur urteilen und was es zu beachten gilt.
Kurzzeitiges Abstellen
Bei Besuchern ist es für Dich praktischer, wenn diese Ihre Schuhe im Treppenhaus abstellen. In der Wohnung ist nicht genügend Platz und Du verhinderst den Eintrag vom Straßendreck.
Befinden sich die Schuhe nur vorübergehend im Treppenhaus, ist dies nachvollziehbar und gerechtfertigt. Dies betrifft nicht nur Gäste, sondern auch besonders verunreinigte Schuhe aufgrund der Wetterlage. Sind die Schuhe also feucht oder noch vom Schnee bedeckt, darfst Du diese kurz vor der Wohnungstür abstellen und dort trocknen lassen.
Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 15 W 168/88[1]https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_15-W-16888_Schuhe-vor-der-Wohnungstuer-gefaehrden-nicht-die-Sicherheit-auf-dem-Hausflur.news10994.htm). Für Vermieter ist es in der Regel auch kein Problem, wenn Du die Schuhe nur kurzzeitig im Hausflur abstellst.
Dauerhaftes Aufbewahren der Schuhe im Treppenhaus
Problematischer sieht es aus, wenn Du die Schuhe dauerhaft im Treppenhaus abstellst. In diesem Fall könnte eine vertragswidrige Nutzung nach § 541 BGB[2]https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__541.html vorliegen.
§ 541 BGB
„Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.“
Je nach Haushaltsgröße sammeln sich vor der Wohnungstür einige Schuhpaare an und verstoßen gegen die erlaubte Nutzung. Sie beeinträchtigen die Sicherheit und könnten einen unordentlichen Eindruck hinterlassen.
Zu betrachten ist hierbei auch der Einzelfall. Insbesondere die Größe des Treppenhauses spielt eine Rolle dabei, ob die Schuhe als störend wirken.
Beachte zudem die Regelungen in der Hausordnung. Dort könnte festgelegt sein, dass Du die Schuhe nicht dauerhaft im Treppenhaus abstellen darfst. Solch eine Vorschrift ist verbindlich und müsstest Du einhalten.
Stelle also nicht einfach die Schuhe im Treppenhaus ab, sondern erkundige Dich beim Vermieter oder den Nachbarn. Trage Sorge dafür, dass keine Beeinträchtigungen bestehen und nimm Rücksicht auf die anderen Mietparteien.
Schuhregal vor der Wohnungstür
Anstatt die Schuhe nur auf einer Fußmatte stehenzulassen, würdest Du lieber ein Schuhregal anschaffen. Dieses sieht besser aus und bietet mehr Platz für die Vielzahl der Schuhpaare.
Auch bei einem Schuhregal liegt keine einheitliche Rechtsprechung vor. Es kommt auf die individuelle Beschaffenheit des Treppenhauses an.
Maßgeblich ist, ob der Brandschutz unter dem Aufstellen des Schuhregals leidet. Sind Fluchtwege versperrt oder das Regel selbst stellt eine Brandgefahr dar, könnte die Nutzung untersagt sein (Az.: 4 C 143/17[3]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Berlin-K%F6penick&Datum=06.10.2017&Aktenzeichen=4%20C%20143%2F17). Ein kleines Schuhregal, welches keine Beeinträchtigung darstellt und weiterhin einen ausreichenden Fluchtweg ermöglicht, könnte jedoch erlaubt sein (Az: 20 C 67/13[4]https://openjur.de/u/641004.html).
Entsprechend gilt es auch hier Rücksprache mit dem Vermieter zu halten, bevor Du das Schuhregal im Treppenhaus aufstellst. Liegt ein Verstoß gegen den Brandschutz vor, müsstest Du das Regal entfernen und die Schuhe in der Wohnung aufbewahren.
Betrachtung im Einzelfall
Gesetzlich besteht keine Vorgabe, ob Du die Schuhe im Treppenhaus aufstellen darfst. Es kommt auf den Einzelfall an, sodass Gerichte abweichende Entscheidungen treffen. Maßgeblich ist hierfür die Größe des Treppenhauses und wie die Schuhe aufgestellt sind.
Befinden sich die Schuhe nahe an der Wohnungstür und ist der Hausflur breit genug, besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit. Rein rechtlich wäre die Aufbewahrung der Schuhe dort wahrscheinlich zulässig.
Als Grundlage dient dennoch die Hausordnung. Ist dort festgeschrieben, dass Schuhe im Hausflur nicht erlaubt sind, musst Du Dich daran halten.
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Abmahnung des Mieters bei unzulässiger Aufbewahrung der Schuhe im Treppenhaus
Wurde der Mieter vom Vermieter darauf hingewiesen, dass die Schuhe nicht in das Treppenhaus gehören, muss dieser sich daran halten. Die Bestimmungen des Brandschutzes und der Sicherheit gehen vor, sodass keine Beeinträchtigung bei der Nutzung des Treppenhauses vorliegen darf.
Hält sich ein Mieter auch nach einem persönlichen Hinweis nicht an diese Abmachung, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Diese berechtigt den Vermieter zu einer Abmahnung, um deutlicher auf das Fehlverhalten hinzuweisen.
Zulässige Abmahnung
Besteht ein berechtigtes Interesse, dass die Schuhe nicht im Treppenhaus aufzubewahren sind, müssen Mieter sich daran halten. Befolgen Mieter die Vorgabe nicht, sondern stellen weiterhin die Schuhe vor der Wohnungstür auf, könnte dies eine Abmahnung begründen.
Die Abmahnung ist schriftlich zu erbringen und der Vorfall genau aufzuführen. Treten weitere Probleme auf, ist die Abmahnung zudem die Grundlage für eine zukünftige fristgerechte Kündigung.
Kein Anrecht auf das Abstellen der Schuhe im Treppenhaus
Stellst Du Deine Schuhe lieber vor der Wohnungstür ab, anstatt diese im Flur aufzubewahren, könnte dies zu Problemen führen. Das Treppenhaus ist womöglich zu klein und die Nachbarn fühlen sich davon gestört.
Rechtlich stellt das Treppenhaus eine Gemeinschaftsfläche dar. Du besitzt also kein Anrecht darauf, dass Du Deine Schuhe dort dauerhaft aufbewahren darfst.
Geduldet ist im Allgemeinen, dass Du kurzzeitig die Schuhe im Treppenhaus abstellst. Etwa, wenn diese feucht sind oder sich Besuch angekündigt hat.
Möchtest Du dauerhaft die Schuhe im Treppenhaus abstellen, gilt es die Vorschriften der Hausordnung zu beachten. Ist darin nichts zu den Schuhen zu finden, musst Du die allgemeine Beschaffenheit des Treppenhauses berücksichtigen. Ist dies zu klein und blockieren die Schuhe den Fluchtweg, ist die Aufbewahrung vor der Wohnungstür verboten.
Halte Dich an diese Vorgaben, um einem Nachbarschaftsstreit aus dem Weg zu gehen. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot für friedliche Miteinander im Mehrfamilienhaus.
Häufige Fragen
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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