Auf einen Blick

  • Die Zahlung der Kaution darf nicht auf das Privatkonto des Vermieters erfolgen
  • Meist dient ein offenes Treuhandkonto zur Aufbewahrung der Kaution
  • Der Mieter ist weiterhin Eigentümer der Kaution, wobei der Vermieter die Verwaltung des Geldbetrages übernimmt

Mit dem Abschluss des Mietvertrags besteht der Anspruch des Vermieters, dass der Mieter eine gewisse Sicherheit hinterlegt. Zwar wurde vorab gründlich die Bonität und der Hintergrund geprüft, doch es lässt sich nicht immer verhindern, dass Schäden durch den Mieter entstehen.

Damit der Vermieter nicht auf diesen Kosten sitzenbleibt, wird üblicherweise eine Kaution verlangt. Diese beträgt in der Regel drei Nettomieten und ist zusätzlich an den Vermieter zu bezahlen.

Das Geld steht dem Vermieter nicht frei zur Verfügung. Es wird getrennt behandelt, auf einem eigenen Konto hinterlegt. Was gilt es beim Mietkautionskonto zu beachten und welche Möglichkeiten gibt es, das Geld aufzubewahren?

Höhe der Mietkaution

Zu beachten ist zunächst, wie hoch die Kaution ausfällt. Denn hier darf der Vermieter keine willkürlich hohe Summen verlangen. Vom Gesetzgeber sind Ihm klare Grenzen gesetzt.

Maximal darf Er eine Kaution in Höhe von drei Nettomieten einfordern. Dies ist im §551 BGB[1]https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html geregelt. Die Nettomiete berechnet sich hierbei ohne die Nebenkostenvorauszahlung. Beträgt die Nettokaltmiete 600€ im Monat, ist eine maximale Kaution von 1.800€ rechtens. Diese ist vom Mieter an den Vermieter zu leisten.

Maximal drei Raten
Maximal drei Nettokaltmieten

Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Das heißt, dass die Nebenkosten zur Berechnung nicht einfließen. Gesetzlich ist es zudem zulässig, die Kaution in drei monatlichen Raten zu begleichen.

Offen ist noch, wann die Zahlung zu erfolgen hat. Für den Vermieter bietet es sich an, wenn er die Kaution so schnell wie möglich erhält. Er strebt daher eine Einmalzahlung mit Beginn des Mietvertrages an.

Aus verschiedenen Gründen kann es aber vorkommen, dass dem Mieter das Geld in diesem Moment nicht komplett zur Verfügung steht. Der Umzug belastet das Budget und der Gehaltseingang lässt noch auf sich warten. Daher hat der Gesetzgeber dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt, die Kaution auf Raten abzuleisten. Maximal drei monatliche Raten in gleicher Höhe sind hierbei zulässig. Als Mieter musst Du daher die Kaution nicht auf einen Schlag bezahlen, sondern es steht Dir in jedem Fall die Ratenzahlung zu.

Leistung der Mietkaution

Zur Bereitstellung der Sicherheit gibt es verschiedene Modelle. Üblich ist die Bezahlung der Mietkaution mittels einer Überweisung. Der Mieter zahlt hierbei den festgelegten Betrag auf das angegebene Konto des Vermieters. Dies stellt die einfachste Methode dar und bietet sich an, wenn der Geldbetrag zur Verfügung steht.

Als Kautions-Alternative könnte auch eine Mietkautionsbürgschaft in Frage kommen. Hierbei stellt die Bank gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr die Sicherheit zur Verfügung. Diese Variante erweist sich allerdings als kostenintensiver und ist eher vorteilhaft für die Bank.

Ähnliches gilt für die Mietkautionsversicherung. Hier übernimmt der Versicherungsanbieter die Sicherheit und springt ein, falls Schäden an der Wohnung entstehen. Ebenso sind hierfür Gebühren zu zahlen, weshalb dies mit zusätzlichen Kosten einhergeht.

Am günstigsten ist es, wenn der Mieter daher die Kaution einfach an den Vermieter direkt leistet. Dann verlangen keine dritten Parteien Gebühren dafür, dass Sie die Sicherheit einer Kaution anbieten.

Die Zahlung auf das Kautionskonto

In der Regel zahlt der Mieter die Kaution als einmaligen Betrag auf das Kautionskonto. Doch wobei handelt es sich hierbei und wer hat Zugriff darauf?

Beim Kautionskonto handelt es sich nicht um ein privates Girokonto des Vermieters. Es bestehen verschiedene Anforderungen, die erfüllt sein müssen. So darf der Vermieter lediglich das Geld auf dem Konto verwalten. Es geht aber nicht in sein Vermögen über.

Der Mieter muss jederzeit die Möglichkeit haben, das Konto einzusehen. Er verbleibt Eigentümer des Kontos, kann allerdings nicht frei über das Geld verfügen. Somit bestehen sowohl für Vermieter als auch Mieter besondere Rechte und Pflichten, wenn es um das Kautionskonto geht.

Transparenz
Eigentümer der Kaution

Der Mieter bleibt weiterhin Eigentümer des Geldes auf dem Kautionskonto. Der Vermieter darf das Geld lediglich verwalten. Daraus erfolgt eine größere Transparenz. So darf der Mieter eine Einsicht in das Konto anfordern, um sicherzustellen, dass der geleistete Betrag dort vorhanden ist.

Für gewöhnlich handelt es sich beim Kautionskonto um ein offenes Treuhandkonto. Darin ist klar festgelegt, dass der Mieter Eigentümer des Geldes ist, während der Vermieter als Verwalter auftritt. Geht das Geld auf dem Konto ein, kann der Mieter es sich nicht einfach auszahlen lassen. Dies ist vom Vermieter zu veranlassen, welcher bis zum Ende des Mietvertrages die Kontrolle über die Kaution behält.

Bei einem offenen Treuhandkonto besteht eine höhere Transparenz. Es sollte auf den Namen des Mieters laufen und dessen Anschrift besitzen. Dadurch ist ersichtlich, dass der Mieter der Eigentümer ist. So lässt sich eine missbräuchliche Handlung leichter verfolgen und durch die Bank verhindern.

Eröffnung des Kautionskontos

Zur Hinterlegung der Mietkaution bestehen klare Regelungen. Der Vermieter darf diese nicht auf sein privates Konto überweisen und dort aufbewahren. Die Kaution muss sich auf ein separates Konto befinden, wobei der Mieter Eigentümer des Kontos ist und der Vermieter als Verwalter auftritt.

Aufgrund der komplizierteren Eigentumsverhältnisse ist die Eröffnung des Treuhandkontos etwas aufwendiger. Dennoch ist es am einfachsten, wenn Mieter und Vermieter gemeinsam zur Bank gehen und dort das Konto eröffnen.

Alternativ ist auch die Nutzung einer Direktbank möglich. Dort müssen bei Eröffnung jeweils der Treugeber und der Treuhänder angegeben werden. Ebenso die Art der Verwaltung des Vermögens sowie die Beschreibung.

Daraus ergibt sich, dass es sich um ein Kautionskonto handelt. Die Eigentumsverhältnisse sind geklärt und daraus entstehen die nachstehenden Rechte & Pflichten.

Rechte & Vorteile für den Mieter

Als Mieter solltest Du immer darauf bestehen, dass das Geld auf einem separaten Kautionskonto angelegt wird. Dies bietet einige Vorteile und der Vermieter darf darüber nicht frei verfügen.

Vom Gesetz her steht es Dir zu, dass der Vermieter Dir nachweisen muss, dass das entsprechende Konto ein Treuhandkonto ist. So besteht keine Unsicherheit darüber, wohin das Geld bei der angegebenen IBAN fließt.

Das Vermögen auf dem Treuhandkonto[2]https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/treuhandkonto wird getrennt vom Privatvermögen behandelt. Denn wie bereits beschrieben, bleibst Du weiterhin Eigentümer des eingezahlten Kapitals. Sollte es zu einer Insolvenz des Vermieters kommen, gehört das Geld nicht zur Insolvenzmasse. Du darfst es Dir in voller Höhe auszahlen lassen, da es weiterhin Dir gehört.

Insolvenz des Vermieters
Keine Gefahr bei Insolvenz

Sollte der Vermieter die Insolvenz anmelden, geht das Geld auf dem Kautionskonto nicht in die Insolvenzmasse über. Es steht weiterhin dem Mieter zu, welcher sich das Geld auszahlen lassen darf.

Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach und verwahrt die Kaution nicht getrennt oder zahlt die Kaution nicht zurück, verstößt er gegen die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es steht der Verdacht der Untreue im Raum, was eine Straftat darstellt. Es handelt sich somit nicht um ein Kavaliersdelikt und der Vermieter muss verantwortungsbewusst mit der Kaution umgehen.

Zinsen auf dem Kautionskonto

Verbleibt das Geld auf dem Kautionskonto, fallen dafür, je nach aktueller Lage, die Zinsen an. In Zeiten des Niedrigzinses lagen die Guthabenzinsen zwar weitläufig bei 0%, doch es ist wahrscheinlich, dass dies kein dauerhafter Trend ist. Mit steigendem Zinsniveau wird es wieder interessanter, was mit den Zinsen auf dem Kautionskonto passiert.

Hierzu ist klar geregelt, dass die Zinsen dem Eigentümer zustehen. Damit gehören Sie dem Mieter, welcher die Kaution geleistet hat. Der Vermieter darf die Zinsen nicht einbehalten, sondern muss diese ebenfalls dem Mieter auszahlen.

Möchtest Du stärker von den Zinsen profitieren, ist auch die Anlage des Geldes auf einem Tagesgeldkonto möglich. Dort erwirtschaftet das Kapital eine höhere Rendite, sodass es nicht ungenutzt auf dem Kautionskonto verbleibt. Wende Dich hierzu an den Vermieter, wenn Dir diese Option besser erscheint.

Das Kautionskonto als Sicherheit für Mieter & Vermieter

Die Kaution stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar, um sich vor Schäden an der Wohnung oder dem Verzug der Mietzahlungen abzusichern. Maximal darf er hierfür drei Nettomieten als Sicherheit verlangen.

Das Geld muss anschließend auf einem separaten Konto hinterlegt werden. Hierfür dient in der Regel ein offenes Treuhandkonto als Mietkautionskonto. Der Mieter bleibt Eigentümer, während der Vermieter die Verwaltung des Geldes übernimmt. Dies beugt einer missbräuchlichen Verwendung vor und es besteht der Vorteil, dass das Geld im Falle einer Insolvenz des Vermieters sicher ist. Es zählt nicht zur Insolvenzmasse, sondern steht weiterhin dem Mieter zu.

Stelle vor der Überweisung sicher, dass die Kautionssumme auf ein entsprechendes Konto fließt. Dann besteht auch für Dich eine höhere Sicherheit, mit Ablauf des Mietvertrags die Kaution zu erhalten.

Häufige Fragen

Alle gängigen Filial- und Direktbanken bieten auch die Eröffnung eines Kautionskontos an. Dazu gehören u.a. die Deutsche Bank, die Commerzbank oder die regionalen Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen. Bist Du bereits Kunde bei einer dieser Banken, dann erkundige Dich am besten dort nach einem Kautionskonto.

Das Mietkautionskonto kann sowohl vom Vermieter als auch Mieter eröffnet werden. Dies ist beiden Parteien überlassen, wobei in der Regel der Vermieter die Eröffnung übernimmt.

Gesetzlich ist klar geregelt, dass der Vermieter die Kosten für das Kautionskonto trägt. Weder die Kosten für die Eröffnung noch die laufenden Gebühren darf er auf den Mieter umlegen. Er trägt damit alleinig die Kosten für das Kautionskonto.

Sebastian Jacobitz

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