Die meisten Personen duschen entweder morgens oder abends[1]https://badefroh.de/morgens-oder-abends-duschen/. Mit einem frischen Gefühl aufzustehen oder die Nacht zu beginnen, ist für das eigene Wohlbefinden wichtig und trägt zur Zufriedenheit bei.

Gehst Du erst später als Deine Nachbarn schlafen, könnten diese sich von den Geräuschen gestört fühlen. Denn je nach Gestaltung der Dusche ist das Plätschern deutlich wahrnehmbar und wird über die Leitungen in das gesamte Haus übertragen.

Musst Du auf die Nachbarn derart Rücksicht nehmen, dass ein Duschen nach 22 Uhr nicht mehr erlaubt ist oder darfst Du zu jeder Uhrzeit Deinem Bedürfnis nach der Körperreinigung nachgehen?

Gewöhnliche Nachtruhe

Während des Tages ist das Auftreten einiger lauter Geräusche kaum vermeidbar. Schließlich möchtest Du Deine Wohnung nutzen und Dich dort frei entfalten. Dazu könnte auch gehören, dass Du mal etwas lauter und für die Nachbarn hörbar bist. Dauerhaft nur eine Zimmerlautstärke einzuhalten ist unrealistisch und in der Praxis nicht erforderlich.

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Eine größere Rücksichtnahme ist jedoch in der Nacht gefragt. Das Bedürfnis nach einem erholsamen Schlaf ist nachvollziehbar und laute Geräusche würden eine Einschränkung darstellen.

Daher gibt es eine vorgeschriebene Nachtruhe[2]https://www.generali.de/journal/gesetzliche-nachtruhe-ab-wann-gilt-sie-und-was-ist-erlaubt-, in der deutlich engere Grenzen in Bezug auf die Lärmentwicklung bestehen. Für gewöhnlich musst Du ab einer Uhrzeit von 21 Uhr oder 22 Uhr laute Aktivitäten vermeiden. Dazu gehören insbesondere das Bohren oder der Einsatz der Waschmaschine, falls es sich um ein lauteres Modell handelt.

In der Nacht bist Du angehalten, Dich ruhig zu verhalten, um den Schlaf der Nachbarn nicht zu stören. Dich mag Dich zwar in der Lebensweise etwas einschränken, doch musst Du dies im Sinne der Rücksichtnahme hinnehmen.

Rechtliche Einschätzung zum Duschen und Baden

Innerhalb der Nachtruhe sind Tätigkeiten tabu, die zu einer höheren Geräuschentwicklung führen. Der Fernseher sowie die Musik dürfen nur auf Zimmerlautstärke laufen und bestenfalls hört der Nachbar keinerlei Geräusche.

Doch nicht nur das Bedürfnis nach Erholung und einem ruhigen Schlaf sind zu berücksichtigen. Auch die Körperhygiene nimmt einen hohen Stellenwert für das eigene Wohlbefinden ein.

Das Duschen und Baden ist daher auch nach 22 Uhr erlaubt. Dies haben Gerichte in der Praxis bestätigt. Du darfst demnach während der Nachtruhe die Dusche benutzen, selbst wenn dadurch ein gewisser Lärmpegel entsteht.

Innerhalb der Hausordnung darf das Duschen nicht untersagt werden. Eine solche Klausel im Mietvertrag oder der Ordnung wäre unwirksam. Du darfst zu jeder Zeit duschen und Dein Bedürfnis nach der Körperhygiene erfüllen.

Verhältnismäßigkeit bewahren

Grundsätzlich ist das Duschen auch während der Ruhezeit erlaubt. Dies gibt Dir allerdings nicht die Freiheit, die Lärmentwicklung komplett zu ignorieren. Denn beim Duschen musst Du Dich zumindest darum bemühen, dass Du einen unnötigen Lärm vermeidest. Aus Rücksichtnahme zu den Nachbarn sollte das Duschen so leise wie möglich geschehen.

Als Einschränkung ist hierbei die Dauer des Badevorgangs zu sehen. Dieses sollte eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten. Entsprechend gilt auch beim Duschen, das eine kürzere Dauer angemessen ist.

Trotz Deines Bemühens nach einem möglichst ruhigen Duschen könnten so laute Geräusche auftreten, dass diese Deine Nachbarn um den Schlaf bringen. Vielleicht sind Sie besonders empfindlich gegenüber dem Lärm und daher leicht aus dem Tiefschlaf zu holen. Dann solltest Du prüfen, ob die baulichen Gegebenheiten zu der stärkeren Lärmübertragung führen. Der Vermieter hat dann dafür zu sorgen, dass die Wasserentnahme möglichst leise und erträglich ist. Solch bauliche Mängel mögen zwar ärgerlich sein, stehen Deinem Bedürfnis nach der abendlichen Dusche aber nicht entgegen.

Sind es die Wassergeräusche an sich, die die Nachbarn wachhalten, dann verwende eine Duschmatte, damit die Tropfen nicht auf die blanken Fliesen krachen. Häufig lässt sich dadurch bereits die Lautstärke deutlich reduzieren.

Das Duschen ab 22 Uhr

Ob Du lieber am Morgen oder am Abend duschst, ist Deine persönliche Entscheidung. Rund ein Drittel aller Personen bevorzugt die Dusche vor dem Schlafengehen, um dem Bedürfnis nach der Körperhygiene nachzugehen.

Gehst Du zu besonders später Stunde schlafen oder arbeitest Du im Schichtdienst und kommst erst in der Nacht nach Hause, lässt es sich kaum vermeiden, dass Du während der Ruhezeiten duschen möchtest. Das Gesetz ist auf Deiner Seite und in der Praxis stimmen Gerichte zu[3]https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/laermbelaestigung/nachts-duschen-ist-in-der-mietwohnung-verboten-stimmt-das/, dass das Duschen zur gewöhnlichen Nutzung der Wohnung gehört. Demnach ist das Duschen auch nach 22 Uhr in Mietwohnungen erlaubt.

Um einen Ärger im Mietshaus zu vermeiden, solltest Du beim Duschen umsichtiger sein. Halte die Dauer kürzer und lege eine Duschmatte aus, damit die Plätschergeräusche minimal sind.

Entstehen laute Geräusche direkt aus den Leitungen, etwa aufgrund der Wasserentnahme, fällt dies in die Verantwortung des Vermieters. Er muss dafür sorgen, dass durch das Gebäude keine größere Lärmentwicklung entsteht. Daher sind gegebenenfalls Maßnahmen an den Sanitäreinheiten erforderlich, um wieder ein ungestörtes Duschen zu ermöglichen.

In jedem Fall ist es aber in der Mietwohnung für Dich erlaubt, auch nach 22 Uhr zu duschen. Verhalte Dich gewissenhaft und versuche jeden unnötigen Lärm zu vermeiden. Dann hast Du alles in Deiner Verantwortung getan, um die Nachbarn nicht zu stören.

Häufige Fragen

Nach 22 Uhr musst Du Dich in der Mietwohnung an die Nachtruhe halten. Dies bedeutet, dass unnötiger Lärm und gewisse Tätigkeiten zu vermeiden sind. Dazu gehören etwa das Hören lauter Musik oder die Nutzung eines Bohrers. Das Duschen hingegen ist auch nach 22 Uhr erlaubt, da das Bedürfnis nach der Erfüllung der Körperhygiene höher wiegt.

Gerichte haben entschieden, dass es auch während der Nachtruhe erlaubt ist zu duschen. Das Duschen stellt demnach eine gewöhnliche Nutzung der Wohnung dar, weshalb es zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt ist. Innerhalb der Ruhezeiten ist jedoch jeglicher unnötiger Lärm zu vermeiden.

Die Nutzung der Dusche darf weder durch die Ruhezeiten noch der Hausordnung eingeschränkt werden. Es ist demnach zu jeder Zeit in der Mietwohnung erlaubt und die Nachbarn müssen die Geräusche akzeptieren.

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